Durch das „Ziehen“ der Schalldämpfer-Hülsen erlischt die amtliche Betriebserlaubnis des Motorrads und es darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden!
Nach dem Bußgeldkatalog zur StVO gibt es für das Betreiben eines Fahrzeuges ohne amtliche Betriebserlaubnis 3 Punkte in Flensburg und bis zu 400 Euro Geldbuße.
Ebenso ist zu bedenken, dass evtl. Garantie- bzw. Kulanzansprüche bei Schäden am Auspuff von BMW abgelehnt werden können.