Geht aus zwei Gründen leider nicht, meinte er, 1. geht das nur im Rahmen einer Paragraph 21-Untersuchung und 2. nur mit wirklich neuen Reifen ab Herstellung 2020 und deren Bescheinigung. So, das war's. Ok, dann noch in gefühlten 5 min die HU gemacht, 71,- € incl. AU abgedrückt und leicht verschnupft heimgedüst.....
Bei mir hat die Dekra das Gutachten auf Basis der Michelin Freigabe erstellt und nur die Reifengrössen ohne Herstellerbindung eingetragen. Dann ist es egal, ob der Reifen von 2019 oder später ist. Eine neue Freigabe für den 130er Commander 2 oder 3 wird es bestimmt nicht geben oder da können wir lange warten . In der "alten" Bescheinigung steht auch gar nichts vom Herstelldatum des Reifens , die ist weiterhin gültig, nicht beschränkt auf ein Herstelldatum und weiterhin bei Michelin erhältlich.
Nur die Rahmenbedingungen haben sich geändert. Das Verkehrsministerium hat nicht nur in der Sache schlecht gearbeitet, auch an den Ausführungsbestimmungen krankt es. Da kann sich nun jeder Prüfer sein eigenes Süppchen kochen. Be-Scheuert.
Trotzdem halte ich die folgende Argumentation für die , die am ehesten funktionieren könnte:
- Ich fahre Commander 2 (bis 2019) mit Michelin Freigabe. Da steht das Motorrad mit den Reifen und hier ist die Freigabe.
- Da der Reifen irgendwann runter ist, bitte die Reifengröße per Einzelabnahme (§ 19 (2) i. V. m. § 21 StVZO) eintragen (neue Vorschrift).
Vorher natürlich sicherstellen, dass dort ein Prüfer ist der das auch kann/darf.
Nun kann ich auch Commander 3 fahren oder zunächst gemischt Commander 3 vorn und hinten eine Zeit lang noch Commander 2, da der Hinterreifen nach Reifenschaden Ende Saison 2019 noch fast neu ist. Bin gespannt wann die Zulassungstelle wieder öffnet und dann müssen die ja noch den ganzen aufgelaufenen Berg abarbeiten. Ob das diese Saison noch was wird?