Ich persönlich hätte zuerst mal eine Vollgasfahrt gewagt, bevor ich den Reifen wieder zurückrüste. Das Steinchen hätte mich nicht weiter gestört, zumal ich ein solches in einem Motorradreifen eigentlich noch nie hatte. Aber sicher ist sicher, dagegen ist natürlich nichts einzuwenden.
Viel wird von Michelin nicht zu erwarten sein. Ich hatte mich auch mal an einen Reifenhersteller gewandt, in diesem Fall Avon. Und zwar weil die tatsächliche Breite eines Hinterreifens die Angabe im technischen Datenblatt von Avon um ganze 14 mm überschritten hat (technische Angabe Avon exakt 200 mm auf der Messfelgenbreite, tatsächliche Breite auf genau einer solchen Felge 214 mm). Was dazu führt, dass der Reifen in montiertem Zustand seitlich nicht nur schleift, sondern so fest sitzt, dass man ihn gar nicht mehr drehen kann, obwohl die Größe explizit auf dem Motorrad freigegeben ist. Ich wollte nichts weiter, als den Reifen zurückgeben, weil er die zugesagten Eigenschaften nicht erfüllt. Ergebnis: Der Reifen dürfe lt. Avon um 10 % von der angegebenen Größe abweichen, er dürfte also max. 220 mm breit sein. Das stimmt zwar bezüglich der Reifen-Größenangabe, nicht jedoch bei der Angabe der tatsächlichen Breite auf der Messfelge im Datenblatt. Reine Ausrede also. Aber was solls, was will man erreichen? Man müsste vor Gericht gehen, da ist es einfacher, den Reifen per Kleinanzeige zu vertickern.