Unproblematischer Wechsel auf andere Reifengrösse bei meiner Indi

  • Hallo Cruiser’s,


    es stand mal wieder ein Reifenwechsel an meiner 2001er-Indi an.


    Gesagt, getan – sollte eigentlich leicht zu bewerkstelligen sein.


    In meiner alten Zulassungsbescheinigung Teil 1 standen im Feld 15.1 und 15.2 folgende Größen ohne jede Fabrikatsbindung:


    - 100/90-18 56H TL (Vorderrad )


    - 170/80-15 MC 77H TL (Hinterrad)


    BILD1-ZB-ALT.jpg


    Bislang hatte ich auf der Vorderradfelge ein Michelin Pilot Activ und auf der Hinterradfelge ein Michelin Commander 2 montiert.

    Da ich mit den Michelin zufrieden war, sollten wiederum Reifen dieser Marke montiert werden.

    War aber nicht zu bewerkstelligen, da Michelin den 100/90-18 56H TL nicht mehr produzierte.


    Also war zu klären, welchen Reifen Michelin für meine Indi vorsah.

    Nach etwas Suchen fand sich da eine

    - Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstungen an Krafträdern mit EU-Typgenehmigung

    Darin aufgeführt war auch die EU-Typgenehmigung „e1-981/61-00093/00“ welche übereinstimmend mit dem Eintrag in Feld „K“ meiner Zulassungsbescheinigung Teil1 war.

    Dahinter finden sich dann folgende Reifengrößen und -typen:

    - 110/90B18 M/C 61H Commander II für das Vorderrad

    - 170/80B15 M/C 77H TL/TT Commander II für das Hinterrad.


    Es war also möglich hier auf diese Reifen umzurüsten, nur war halt eine Änderungsabnahme gemäß §19 Abs. 3 StVZO erforderlich.

    BILD2-1-Unbedenklichkeitsbescheinigung-Hersteller.jpg


    Also wurden diese Reifen bei meiner Indi aufgezogen, und meine Indi gestern einem GTÜ- Sachverständigem zusammen mit der Michelin-Herstellerbescheinigung zur Abnahme der Reifen vorgestellt.

    Ergebnis: Die neuen Reifen wurden ohne Probleme akzeptiert, die Bescheinigung dazu ausgestellt.

    Es war nur noch eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei „nächster Gelegenheit“ erforderlich.

    An Kosten fielen für die Prüfung 53,00 Euro an.

    Im Verhältnis zum Preis einer Hauptuntersuchung gesehen, schon etwas „beachtlich“ wie ich meine !


    BILD2-2-PRÜFBERICHT-TEIL1.jpg

    BILD2-3-PRÜFBERICHT-TEIL2.jpg


    Für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere hatte ich mir vergangenen Sonntag online schon einen Termin für den heutigen Gründonnerstag bei der Zulassungsstelle hier in Karlsruhe besorgt, da für diesen Tag komischerweise noch Termine zwischen 07.00 und 11.00Uhr zu bekommen waren.


    An Unterlagen waren mitzubringen:

    a) Bestätigung der Terminbuchung wegen der Terminnummer

    b) Impf, Genesenen- oder aktueller Testnachweis

    c) Kopie Personalausweis

    d) Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( Teil 2 nicht erforderlich , da hier keine Reifen-größenangaben enthalten )

    e) Prüfbescheinigung letzte Hauptuntersuchung

    f) Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 3 StVZO


    Also war ich pünktlich mit diesen Unterlagen und mit einer FFP2-Maske bestückt vor Ort.

    Am Eingang erfolgte eine kurze Prüfung meines Testnachweises, dann durfte ich die zugeteilte Terminnummer meinerTerminbuchung an einem Terminal eingeben, und schon war der Weg zum Wartebereich frei. Hier verbachte ich dann 2 Minuten, und schon wurde meine Terminnummer am großen Monitor mit Angabe der Schalternummer aufgerufen.

    Dort am Schalter legte ich die Unterlagen vor, diese wurde geprüft und in Ordnung befunden.

    Es erfolgte der Griff in die Sicherheitsschublade, daraus wurde eine Blanko-Zulassungsbescheinigung entnommen und in den Drucker eingelegt, am PC die Änderung eingepflegt, und dann der Ausdruck gestartet.

    Anschließend wurde mir die korrekte Änderung auf dem neuen Dokument aufgezeigt, das Dokument mit den Siegeln versehen und neu noch ein Aufkleber für das internetbasierte Zulassungsverfahren aufgebracht.


    BILD3-1-ZB-TEIL1-Neu-VS.jpg


    BILD3-2-ZB-TEIL1-Neu-RS.jpg

    An Kosten waren aufgelaufen: 11,10 Euro für den Vorgang „Technische Änderung“, 0,60 Euro für die Berichtigung der Unterlagen und 0,30 Euro für die Klebesiegel.

    Es waren somit also 12,00 Euro für diese Dienstleistung zu bezahlen.


    Die Pneu’s selbst hatten im Preis inzwischen auch eine deftige Preiserhöhung erfahren. Im Gummi herrscht inzwischen auch Mangel, demzufolge fand eine "Preiskorrektur" statt.


    Fazit: Meine Indi hat wieder neue Reifen, meine Papiere sind in Ordnung, und auf der ZB 1 hat es auch wieder ausreichend Platz für die nächsten TÜV-Stempel !

    (obwohl die neue Plakette für das internetbasierte Zulassungsverfahren "platzvernichtend" mittendrin im Bereich für die nächsten Hauptuntersuchungen plaziert worden war.


    Also am besten einfach nicht über die Preise jammern, sondern Freude beim Fahren empfinden, denn alles hat eben seinen Preis; die ersten 100 km mit den neuen Reifen liegen hinter mir.


    Hatte während der Fahrt das Gefühl, das der etwas breitere und höhere Vorderreifen meiner Indi dem Fahrverhalten gut getan hat. Mal sehen wie er sich sonst noch verhalten wird.


    Hinweis:

    - Die gemachten Angaben beziehen sich auf eine Indi mit EU-Typgenehmigung.

    - Die aufgezeigten Preise dienen nur als Richtschnur und können evtl. regional abweichen.

  • Servus Bernhard

    Bist du noch in Landau bei MTS ???

    ich sollte mal die Ventile einstellen lassen bei der C und. es öl leider schon wieder aus dem LIMA Deckel meine Reparatur war wohl doch nicht so erfolgreich :frowning_face: letztes Jahr jetzt sollen die Jungs daran das ist mir sonst ein zu großer Akt


    Grüße aus Baden Baden

    Uwe

  • Servus Uwe,

    ja, ich bin nach wie vor mit meiner Indi immer noch bei den Jungs von MTS in Landau.

    Da fühle ich mich einfach sehr gut aufgehoben.

    Also anrufen, Deine "Baustellen" schildern, Termin ausmachen und danach wieder freuen :smiling_face:

    Gruß Bernhard

  • Lieber Bernhard,

    ich bin die Michelin 110er auf meiner 2004er Indi auch bereits gefahren. Bitte prüfe, ob zwischen dem vorderen Fender oben und dem Rad noch genügend Freilauf ist. Das war bei mir nicht der Fall und ich habe mir dadurch sukzessive den Vorderreifen (und das Schutzblech innen) abgeschliffen. Dabei entstand ein Geräusch wie bei Sägezahnbildung - meistens im Schiebebetrieb auf die Ampel zu beim Ausrollen. Nachdem ich das bemerkt hatte, wurde wieder ein 100er aufgezogen. Vorne der Michelin Road Classic 100/90-18 TL 56H M/C. Hinten läuft der neue Michelin Commander III Cruiser. Damit habe ich - sogar bei Näße (!) - gute Erfahrungen gemacht. Und der extra Cruiser-Reifen hinten sieht übrigens Klasse aus - finde ich.

    Und nein, ich besitze weder Aktien von, noch familiäre Beziehungen zu Michelin. :winking_face:

    Viele Grüße


    Eberhard (EPH)

  • Hallo Eberhard,

    danke für Deinen Bericht. Hatte die von Dir geschilderten Gegebenheiten bisher auf der Heimfahrt mit über 50 km über die Bergrücken bisher nicht feststellen können.

    Da gab es den von Dir aufgeführten Schiebebetrieb in den auf der Strecke liegenden Ortschaften schon das eine oder andere mal.

    Werde dennoch morgen gleich mal an meiner Indi schauen, ob da genügend Freiraum dazwischen vorhanden ist.

    Falls es streifen würde bleibt die Frage, warum eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller vorliegt und auch der Prüfer nichts bemängelt hat.

    Werde berichten wenn ich es dann kontrolliert habe.

    Gruß Bernhard

  • Bitte prüfe, ob zwischen dem vorderen Fender oben und dem Rad noch genügend Freilauf ist. Das war bei mir nicht der Fall und ich habe mir dadurch sukzessive den Vorderreifen (und das Schutzblech innen) abgeschliffen.

    Das würde ich auch empfehlen. Selbiges Problem hatte ich auf meiner 1100er Virago. Es tritt erst bei höheren Geschwindigkeiten auf, weil sich da der Reifen entsprechend ausdehnt. Mir hatte es bei einer Vollgas-Autobahnfahrt vorne das ganze Profil abradiert und den Fender nicht nur innen abgeschliffen, sondern durch die Hitzeentwicklung den kompletten Lack verbrannt. Bin dann auf der Standspur im Qualm gestanden.

    Falls es streifen würde bleibt die Frage, warum eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller vorliegt und auch der Prüfer nichts bemängelt hat

    Bei mir war es damals eine Einzelabnahme und der Prüfer hatte auch nichts bemängelt. Wenn es aber eine Freigabebescheinigung des Reifenherstellers auch noch gibt, das wär schon nochmal seltsamer.

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


    A Hercules E1 >>> Honda CY 50 >>> Kawasaki GPX 750 R Ninja >>> Yamaha XV 1100 Virago >>> BMW R 1100 R Roadster >>> Suzuki VS 1400 Intruder >>> Triumph 1200 Daytona >>> BMW R 1200 C Cruiser Ω

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  • Hallo Eberhard und Sepp,

    habe gerade mal von der Angelegenheit ein paar Bilder geschossen.

    Wie man sieht, hat es schon noch Freiraum zwischen Fender und Reifenoberfläche.

    Auch ist auf der Lauffläche des Reifens kein Abrieb zu erkennen, sogar die "Mittelnaht" ist durchgängig vorhanden.

    Dennoch werde ich demnächst bei meiner Werkstatt vorbeifahren, die sollen sich das nochmal anschauen.

    Der Hinweis von Sepp zwecks Ausdehnung bei höherer Geschwindigkeit muss dabei auch in Betracht gezogen werden.

    Bleibe am Thema dran und werde berichten.

    Gruß Bernhard


    Sicht von vorne

    FENDER_VRAD_VORNE.jpg


    Sicht von hinten Seite Motorblock

    FENDER-VRAD-HINTEN.jpg


    Sicht auf Profil

    FENDER-VR-PROFIL REIFEN.jpg

  • Hallo Bernhard,


    bei mir waren - als die 110er montiert waren - ca. 9 mm Platz zwischen Lauffläche und Fenderkante bei regulärem Luftdruck. Das sieht im Stand ausreichend aus, erwies sich aber als unzutreffend. Leider kann man das Schutzblech ja auch nicht einfach etwas höherlegen. Die Bilder (etwas unscharf, da eben im dunklen Keller mit dem Handy improvisiert) unten zeigen den heute noch vorhandenen Schaden (aber den Abstand mit den aktuellen 100er Reifen). Welche zentrifugalen- oder Stauchungskräfte beim Fahren dazu führen, dass der Reifen schleifen kann, weiß ich nicht ausreichend genau. Ich dachte zunächst an Sägezahn und an Steinschlag am Fender, da ich mich auch auf die Zulassung und Zulässigkeit des Reifens verlassen hatte. Als ich dann Abrieb bemerkte, vermutete ich ein verklemmtes Steinchen. Es war aber tatsächlich der Reifen. Es scheint auch nur die Vorderkante zu betreffen. Daher auch nur mein Rat: beobachten. Vielleicht ist die Serienstreuung bei den Cs und den Reifen groß genung, um Dir die zwei-drei erforderlichen Milimeter zu verschaffen. Ich drücke die Daumen.



    IMG_6475a (Mittel).png

    IMG_6476a (Mittel).png

    Viele Grüße


    Eberhard (EPH)

  • Ich find den Abstand schon ziemlich knapp Bernhard, aber zumindest ist es ein "B"-Reifen mit verstärkter Diagonalgürtelkarkasse, verformt sich nicht ganz so stark wie ein normaler Diagonalreifen. Gewissheit wird wohl nur eine Vollgasfahrt mit warmgefahrenen Reifen bringen.

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


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  • Hallo Eberhard und Sepp und sonstig Interessierte,

    die Angelegenheit ist heute einer Entscheidung zugeführt worden.

    Habe mich heute morgen bei böigem Wind und ca. 9 Grad (brrrr) in Richtung zu meiner Werkstatt MTS in Landau aufgemacht.

    Auf der A65 gab ich Gas im Rahmen bis zur Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h und ließ meine Indi laufen wenn es das Verkehrsaufkommen erlaubte. Also Vollgas nicht ganz erreicht.

    In der Werkstatt angekommen, ließ ich Ulli die Sache anschauen. Reifen war nach wie vor frei und es gab auch nirgends sichtbare Scheuerstellen.

    Der Abstand von Reifenoberfläche zu Unterseite ist zwar wirklich gering, aber zumindest auf diesen 40 Kilometern Fahrtstrecke ist nichts passiert.

    Dann jedoch steckte Ulli ein Steinchen in einer der Profilrillen ( so wie man sie sich gerne einfährt, wenn man mal über eine "SchotterStrecke" fährt.

    Allein schon im reinen Handschiebebetrieb war deutlich ein "Klack" zuvernehmen, als das Steinchen im Profil steckend das Schutzblech passierte.

    Dies war dann auch die "Disqualifizierung" für diese Reifengröße auf meiner C, damit haut man sich den Kotflügel kaputt. (so wie es Eberhard gegangen ist).

    Eberhard, ich werde Deinem Beispiel folgen, und vorne auch auf den Road Classic in 100/90-18TL 56H M(C umrüsten. Wenn er mal kommt (4 Tage)

    Werde mich noch an Michelin direkt wenden, denn wenn man sich nicht mal mehr auf die Herstellerbescheinigung für Umrüstungen verlassen kann, auf wen soll man sich dann noch verlassen können ?

    Fazit: Versuch und Irrtum, zusätzlich unnötige Gebühren für "Nichts" !

    Mal sehen, wie sich Michelin dazu stellen wird.

    Da verlässt sich der Prüfer einfach auf die Bescheinigung vom Hersteller, ist ja auch in seinen Papieren so aufgeführt.

    Es gibt keine Vorschrift welche besagt, wieviel Abstand zwischen Schutzblech und Reifen vorliegen muss; es muss sich nur frei drehen.

    Hat es. Wie man sieht, kommt in der Praxis so manches zusätzlich dazu, was der Prüfstand so nicht hergibt.

    So z. Bsp. die besagten Steinchen im Profil steckend.


    Fazit: Die Finger sind von dieser Reifenumrüstung zu lassen, denn man demoliert sich im Falle des Falles zumindest das Schutzblech.


    Bleibe am Ball und werden von der Stellungnahme von Michelin wieder dazu berichten.

    Vorhin gerade an der Indi wieder die aufgeklatschten Mücken entfernt, sprich ich bin ohne Schäden nach 50 km Heimfahrt wieder heil hier angekommen. Reifen nach wie vor kein Abrieb festzustellen. (war ja auch kein Steinchen eingefahren) :smiling_face:


    Gruß Bernhard

  • Mir tut es leid, dass ich in meinem Fall nicht gleich davon im Forum berichtet hatte - allerdings hatte ich in einem Beitrag zur R18 am 17. August 2021 das Problem angedeutet. Auch mein Monteur bei BMW Riller & Schnauck Berlin hatte sich auf die Freigabe verlassen. Und wie gesagt: ich hatte Sägezahn vermutet.

    Letztlich hat 3Ways das Problem erkannt. Bei ihm konnten wir auch die unterschiedlichen Abstände zum Fender überprüfen. Ich hatte Riller & Schnauck aufgefordert, bei Michelin nachzufragen, wie diese Freigabe zustandekommen konnte und ob sie die Kosten für den neuen 100er oder zumindest die Montagekosten übernehmen würden. Angeblich gab es dazu von Michelin keine Reaktion. Überprüfen kann ich das allerdings nicht. Da sich die Kosten am Ende aber im Rahmen hielten und ich mir überlegt habe, dass ja meine eingesetzte Zeit auch kostbar und die Magengeschwüre bei Mißerfolg teurer wären, habe ich's auf sich beruhen lassen. Falls Du, Bernhard, Dich aber an Michelin wenden möchtest, kannst Du mich gerne als weiteren Geschädigten und Zeugen benennen. Der Vorfall war bei mir Juli/August 2021. Ich suche 'mal die Bilder vom angeschrubbten Reifen 'raus.

    Viele Grüße


    Eberhard (EPH)

  • nun ja, vielleicht schliesst sich ja hier der Kreis: seit letztem Jahr dürfen ja solche Umbereifungen nur nach Tüv-Freigabe erfolgen und nicht mehr nur nach der Unbedenklichkeits bescheinigung des Reifenherstellers.

    Beim Wechsel auf den 130er Commander lll bei meiner Monti war ja die Problematik die Gleiche und der Graukittel überprüfte in ca. 2 Minuten für stolze 130,- Öcken genau diese Freigängigkeit.

    Ich denke, eure Reklamation beim Reifenhersteller läuft ins Leere, denn die werden die Freigabe nur anhand der nackten Zahlen erteilen und nicht, ob da genug Platz ist - drum eben : TÜV-Abnahme bei Grössenänderung.

    Viele Grüße Hans

  • nun ja, vielleicht schliesst sich ja hier der Kreis: seit letztem Jahr dürfen ja solche Umbereifungen nur nach Tüv-Freigabe erfolgen und nicht mehr nur nach der Unbedenklichkeits bescheinigung des Reifenherstellers.

    Beim Wechsel auf den 130er Commander lll bei meiner Monti war ja die Problematik die Gleiche und der Graukittel überprüfte in ca. 2 Minuten für stolze 130,- Öcken genau diese Freigängigkeit.

    Ich denke, eure Reklamation beim Reifenhersteller läuft ins Leere, denn die werden die Freigabe nur anhand der nackten Zahlen erteilen und nicht, ob da genug Platz ist - drum eben : TÜV-Abnahme bei Grössenänderung.

    Hans: Bernhard hat genau das gemacht (siehe oben) "einem GTÜ- Sachverständigem zusammen mit der Michelin-Herstellerbescheinigung zur Abnahme der Reifen vorgestellt."


    Die Frage ist ja ob das tatsächlich ein Sicherheitsmangel ist. Der Freiraum von ein paar Millimetern reicht ja offenbar .. ob das Problem "wenn ein Steinchen im Profil ist wird der Kotflügellack beschädigt" eben ein Sicherheitsproblem ist kann ich nicht beurteilen. Ich vermute nur, dass viele auch nicht begeistert wären,wenn ein TÜV Prüfer einen Reifen nicht einträgt nur weil er am Land lebt und der Meinung ist, dass "zwischen Reifen und Kotflügel immer mindestens 7cm Platz sein müssen weil man sonst ja gar nicht richtig übern Acker fahren kann" :grinning_squinting_face:

    Gruß, Peter


    ---------------------------------------------------------------------
    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Ausreichend Platz sollte der Reifen haben, denn er ändert bei hohen Geschwindigkeiten seine Form. Er wird zur Belagmitte etwas spitzer/höher. Das gibt sich dann wieder, wenn die Geschwindigkeit geringer wird.

    ...die einen lieben mich, die anderen hasse ich...


    MoNC Member of Niederrhein-Cruiser

  • ....und für was zahle ich dann den Tüv oder Gtü wenn es hinterher Probleme gibt? Vermutlich hat der Gtü-Mann nicht sauber gearbeitet...

    Viele Grüße Hans

  • Zitat

    ....und für was zahle ich dann den Tüv oder Gtü wenn es hinterher Probleme gibt? Vermutlich hat der Gtü-Mann nicht sauber gearbeitet...

    Hallo Hans, vermutlich allein aus einem Grund, weil sie alle daran gut verdienen ohne einen großen Aufwand zu haben. Prüfer werweist auf Seite 2 des Gutachtens auf die vorliegende Herstellerbescheinigung, und hat damit seiner Verantwortung genüge getan, wenn das Rad ordnungsgemäß montiert worden war. Damit hatte er auch sauber gearbeitet, den das Rad dreht sich und hatte gestern ja auch die 130 km/h über längere Zeit problemlos ausgehalten ohne dass es da zu einem Vorfall gekommen wäre.


    Gruß Bernhard

  • Schreiben mit Bildmaterial und sonstigen Anlagen ist an Michelin soeben rausgegangen.

    Jetzt mal abwarten, entweder kommt da eine Antwort oder es kommt keine.

    Wenn keine käme evtl. ja noch nach telefonischer Anmeldung ein persönlicher Besuch hier vor Ort bei Michelin in Frage.

    Werde also weiter am Ball bleiben und berichten.

    Gruß Bernhard

  • Die Nutzung einer anderen, als der ursprünglich vorgesehenen Reifengröße stellt eine Änderung des Designs dar, die in der Declaration of Compliance (DoC) für die Änderung (ECP) bewertet und für sicher (roadworthy) eingestuft wird. Dafür ist ein Typenzulassungsprüfer (NQO) erforderlich.

    Die Veränderung eines einzelnen Stückguts, also des einzelnen Mopeds, auf der Basis der angepassten DoC erfolgt durch den Stückgut-Prüfer (NQAR), der damit die Confirmation of Compliance (CoC) des Umbaus, also die Entsprechung zur DoC, überprüft und bestätigt (im Sinne der Qualitätssicherung, QA).

    Sind die Rahmendaten beim Umbau eingehalten und damit die Vorgaben der DoC erfüllt, kann der TÜV-Prüfer die Zulassung nicht wegen möglicher Fahrzustände (Reifen im Stein) verweigern, da der NQO ja zuvor die roadworthiness erklärt hatte. Der TÜV-Prüfer (NQAR) verifiziert also nur den korrekten Bauzustand; die roadworthiness ist ja gegeben, wenn konform umgerüstet.


    Regelmäßig erhalten Hersteller das Privileg, die roadworthiness von Änderungen des ursprünglichen Bauzustands selbst zu zertifizieren. Dieses Privileg wird per fortlaufender Audits aufrechterhalten.


    Ob bei korrektem Einbau ein Steinchen den Kotflügel malträtiert, oder nicht, ist also nicht Sache des TÜV-Prüfers (QA). Solange es den Kotflügel nicht abreisst, ist dies ohnehin nicht sicherheitsrelevant und verhindert auch regelmäßig nicht die Zulassung.


    Cheers all

    SANDRIN
    Hammering Shit Can Driver


    Flying "Hueys", Mi8 "Hip" and "Cougars"
    Driving 2003er R 1200 C 'Cruiser' and 1968er 280SL 'Pagode'

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