Dauerthema Reifen

  • Habe ich schon gelesen und bin gespannt. :winking_face:


    Ich habe aktuell eine Anfrage über Metzeler an Pirelli gestellt, ob der Cruisetec für hinten noch kommt. Muss wohl auch noch diese Saison ran, da vorne nur noch etwas mehr als 2mm, hinten 4mm drauf sind.

    Jonker: diese Frage habe ich schon vor Wochen telefonisch an die gestellt. Antwort damals: Nein, kommt nicht wegen zu geringen Stückzahlen. Alle gängigen Cruiser fahren mit 16" Hinterrädern, 15" sind out.....
    Deshalb hatte ich ja schon an eine neue andere Hinterradfelge gedacht in 16". Allerdings ist der Aufwand gross und dann kam Michelin mit dem Commander 3 um die Ecke mit dem 130er vorn und 15" hinten und schon passt die Sache ! Nächste Woche bin ich eh zur HU beim TÜV und lass dann gleich noch den alten 130er Commander eintragen. Ich werde berichten, wie das ging.

    Viele Grüße Hans

  • Danke, für die Info. Hatte in den letzten Tagen auch schon mal versucht, herauszufinden, ob eine andere Hinterradfelge passt. Aber ich habe kaum etwas brauchbares gefunden. Wenn dann eher bei den Umbauten, wo es aber dann in Richtung 17Zoll von der 1150 R ging. Oder aber die Firma rf biketech, die hie jemand mal verlinkt hat. Die bieten sogar die passenden Naben mit an.


    Ist so ein Umbau am Hinterrad, sofern man in halbwegs passender Breite bleibt, extrem aufwändig?

  • Jonker: diese Frage habe ich schon vor Wochen telefonisch an die gestellt. Antwort damals: Nein, kommt nicht wegen zu geringen Stückzahlen. Alle gängigen Cruiser fahren mit 16" Hinterrädern, 15" sind out.....
    Deshalb hatte ich ja schon an eine neue andere Hinterradfelge gedacht in 16". Allerdings ist der Aufwand gross und dann kam Michelin mit dem Commander 3 um die Ecke mit dem 130er vorn und 15" hinten und schon passt die Sache ! Nächste Woche bin ich eh zur HU beim TÜV und lass dann gleich noch den alten 130er Commander eintragen. Ich werde berichten, wie das ging.


    Bei mir wurde nicht der Commander 2 eingetragen, sondern nur die 130er Reifengröße aufgrund der Michelin Freigabe.



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  • super
    das ist doch die Lösung


    wo muss ich hinfahren?


    Glückwunsch Rudi


    Mich hat der Chef der Zulassungsstelle nach Hause geschickt
    soweit zum Thema vorschriften!


  • Wenn ist es nochmal zu tun hätte würde ich warten , bis die Zulassungsstelle wieder normal geöffnet hat und alles nacheinander durchziehen. Das Ding ist ja nur durch betr. des Gutachtens , aber die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist noch nicht in trockenen Tüchern. Die Zulassungsstelle macht das zur Zeit wg. Covid19 nicht. Wenn ich dort auf die Nase falle, will der Prüfer noch etwas dazu schreiben. Ansonsten bitte PN an mich schicken für weitere Info.



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  • Zitat

    Mich hat der Chef der Zulassungsstelle nach Hause geschickt


    Verstehe ich das jetzt richtig? Du bist mit erfolgreich erstelltem TÜV Gutachten zur Eintragung der Reifen (Paragraf 19(2) StVZO) zur Zulassungsstelle gefahren und wurdest abgewiesen?
    Korrekter Ablauf:
    a) Zur Prüfstelle zweckst Einzelabnahme Paragraf 19(2) StVZO. Diese erstellt das Gutachten und prüft technisch.
    b ) Zur Zulassungsstelle fahren um die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 ändern zu lassen. Das sollte eigentlich der unkritischere Teil sein. Die prüfen nur Verwaltungstechnisch, aber keine technischen Details (Abstände etc.)


    Zuerst zur Zulassungsstelle, nur um zur fragen, ist nicht so gut. Da trifft man leicht auf Abwehrverhalten.



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  • nein
    ganz so war es nicht


    ich war beim tüv
    mit meiner Michelin Bescheinigung


    Der Prüfer meinte das reiche aus
    um bei Zlst den 130 er eintragen
    zu lassen!


    Damit bin ich aber sang und klanglos
    gesscheitert


    Nochmal zum gleichen TÜV
    anderer Ingenieur
    Auskunft: Das hat noch nie gegolten
    Sie fahren ohne Zulassung


    Aber....


    nix


    1 Tüv
    2 Tage
    2 Prüfer
    nur Schwachsinn

  • Ich gehe nur noch zu anderen Stellen als dem TÜV.

    Ich hol mir die Plakette auch immer bei Edeka. :winking_face_with_tongue:

    Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen! (O.Wilde)



    MoNC 14986635li.png Member of Niederrhein-Cruiser

  • 5 TÜV Sachverständige, 8 Meinungen.
    Wenn bei uns die Feuerlöscher vom Außendienst der Fa. GLORIA geprüft werden, lasse ich mein Moped ebenfalls von denen prüfen. Die haben auch so schöne bunte Plaketten.

    ...die einen lieben mich, die anderen hasse ich...


    MoNC Member of Niederrhein-Cruiser

  • Ohne Gutachten sehe ich kaum eine Chance, bei der Zulassungsstelle damit durchzukommen. Wenn der TÜV kein Gutachten $19(2) (Einzelabnahme) erstellen möchte kann man es nur woanders versuchen. Was mich da aufregt, ist diese Haarspalterei. So ein Harley Händler/Umrüster bei Wesel bekommt die wildesten Rad/Reifen Kombinationen eingetragen und wir laufen hier teilweise vor Wände, obwohl der 130er Reifen schmaler ist und nirgendwo anecken kann. Eine Bescheinigung des Reifenherstellers haben wir auch und der hat mehr getestet als jeder TÜV bei einer Eintragung §19(2) jemals in der Lage ist. Ich habe da wohl Glück gehabt, aber genau weiss ich das auch erst wenn die Zulassungstelle wieder geöffnet ist.

  • https://www.tuv.com/germany/de/einzelabnahme.html


    Unter diesem Link ist eindeutig zu lesen, welcher Aufgabenstellung Gutachter unterliegen. Der Staat bedient sich des TÜV, GTÜ, DEKRA, etc, um die notwendigen Voraussetzungen für gesetzeskonforme Eintragungen in amtliche Dokumente (Urkunden) vornehmen zu können. Demzufolge kann ein Mitarbeiter einer der genannten Organisationen die Einzelabnahme nicht verweigern, es sei denn, er ist nicht qualifiziert. Dann besteht seine Pflicht darin, mir als Antragsteller dies mitzuteilen und mich an einen zugelassenen Kollegen zu vermitteln. Tut er das nicht und lässt mich unbegründet „abblitzen“, bringt er sich selbst in Gefahr, wenn meine Antwort eine Beschwerde ist. Im Dienstleistungssektor gilt wie in jedem anderen Beruf, dass man nicht alles wissen/können muss, aber eine qualifizierte Antwort sollte das Mindeste sein, was geleistet werden kann.


    Nachtrag: hier etwas zum aufgebrochenen Monopol von TÜV und DEKRA:


    https://www.motorradonline.de/…ahmen-duerfen-jetzt-alle/

    Einmal editiert, zuletzt von Jonker ()

  • Das

    Das nützt in der Praxis nicht viel, da das Verkehrsministerium in seine Ausführungsbestimmungen erwähnt hat, dass die Prüforganisation die Eintragung einer abweichenden Reifengröße auf Grund der Herstellerfreigabe machen kann, aber nicht muss. Das hat auch der ADAC betont.
    Eine Eintragung ohne Freigabe ist zwar möglich, aber die Prüforganisationen können dann beliebig hohe Anforderungen stellen. Bei Reifen und Änderungen am Motor auch gern mal die Probefahrt unter extremen Bedingungen z.B. auf einer gesperrten Strecke, sowie es die Reifenhersteller ja auch machen. Die Kosten können dann höher sein als der Wert des Motorrads.
    Obwohl der TÜV nicht nur ISO9001 Zertifizierungen von Unternehmen durchführt sondern auch selbst zertifiziert ist, gibt es keine klaren Regelungen was eingetragen wird und was nicht. Es hängt vom Prüfer ab. Selbst Briefkopien und TÜV Original-Gutachten (Einzelabnahme nur für genau dieses Motorrad) müssen innerhalb des Unternehmens nicht anerkannt werden. Eine weitere Hürde ist die Zulassungsstelle, die sich gern mal auf die Annahme zurückzieht, dass der Zusatz " Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" nicht gelöscht, sondern nur durch eine andere Bindung erweitert werden kann. Begründet wird das mit Stellungnahmen der Hersteller, die für nicht aktuelle Motorräder durchweg keine weiteren Freigaben erstellen.

  • Bei meinem Hinweis ging es ja eher darum, dass @Rudi r1200c zweimal beim TÜV nicht richtig beraten wurde. Klar kann es der TÜV machen, müssen tut er es nicht. Aber letztendlich sind die Prüforganisationen ein Dienstleister, die schon ein Interesse daran haben sollten, dass wir Kunden so gut beraten werden, dass wir wiederkommen. Daher erwarte ich von einem Prüfer, dass er mir


    a) eine vernünftige brauchbare Antwort gibt


    oder


    b) mir freundlich mitteilt, dass er es nicht beantworten kann, er sich kundig macht oder mich an jemanden verweist, der dazu in der Lage ist.


    Aber es ist halt wie mit anderen Sachen auch, was der eine nicht will, leistet eben der andere. Gefallen lassen würde ich mir solch lapidaren Antworten nicht.

  • So, heute zunächst beim TÜV in Wolfratshausen gewesen zur HU und Eintragen des 130er Vorderrades zu machen. Nö, macht er nicht. Warum? Weil es a. nicht erforderlich und b. er es gar nicht kann, schliesslich habe er hier keine Teststrecke vor der Tür. Ist auch nicht erforderlich, hab ich ihm gesagt, das hat ja Michelin schon hinlänglich getan und mit ihrer Freigabe bestätigt. Er muss doch nur die Daten auf dem Papier mit dem Reifen und die Freigängigkeit bestätigen. Nein, nein, nein macht er nicht. Mein Hinweis auf endlose Schreiben vom Verkehrsministerium, adac und Erfahrungsberichte anderer Motorradfahrer bei anderen Prüfstellen zählten für ihn nicht. Dann möge er sich bitte in seiner Zentrale schlau machen, hab ich ihn gebeten. Nö, dass muss er nicht, denn er weiss ja, dass er richtig liegt..... so ging das noch ne Weile hin und her. Schliesslich alles wieder zusammengepackt, keine HU dort gemacht und genervt zur Dekra nach Penzberg gefahren. Ja, da war was, sagt der freundliche junge Prüfer, nahm meine Unterlagen und ging telefonieren. Geht aus zwei Gründen leider nicht, meinte er, 1. geht das nur im Rahmen einer Paragraph 21-Untersuchung und 2. nur mit wirklich neuen Reifen ab Herstellung 2020 und deren Bescheinigung. So, das war's. Ok, dann noch in gefühlten 5 min die HU gemacht, 71,- € incl. AU abgedrückt und leicht verschnupft heimgedüst..... :thinking_face:

    Viele Grüße Hans

  • Mensch Hans. Da hast Du ja was hinter Dir. Danke für Deinen Erfahrungsbericht. Ich hoffe, dass sich das Problem mit der Zeit von alleine löst.


    Thomas

    Herkules Prima 5S
    Yamaha DT 80 LC
    Kawasaki Z 650 SR
    Yamaha TDM 850
    BMW R 1200 C Montauk

  • @Hans - danke!


    Sicherlich noch nicht zufriedenstellend. Wobei ich das Verhalten des DEKRA-Angestellten akzeptieren kann. So soll es doch sein, Problem anhören, analysieren und eine vernünftige Antwort geben. Dem TÜV würde ich eine höflich, aber deutlich, formulierte Mail schicken und dabei das hochnäsige (kundenunfreundliche) Verhalten des Mitarbeiters als nicht hinnehmbar darstellen.

  • geht das nur im Rahmen einer Paragraph 21-Untersuchung und 2. nur mit wirklich neuen Reifen ab Herstellung 2020 und deren Bescheinigung.

    Tja, mit Punkt 1 hat er Recht ... ist eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO
    Mit Punkt 2 nicht - natürlich kann er es auch bei Reifen mit Herstelldatum vor 2020 eintragen (bzw. Begutachtung nach §21 machen) - nur ist es bei den Reifen nicht nötig, da die noch erlaubt sind (für Reifen vor 2020 gilt die alte Freigabe des Reifenherstellers noch).


    Ich vermute mal, dass der nette Herr von der DEKRA einfach noch nicht berechtigt war eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO machen. Das "Monopol" ist erst vor einem Jahr gekippt worden ( https://www.auto-motor-und-spo…t-kippt-21-stvzo-monopol/ ) - und noch haben nicht viele Prüfer die Zusatzqualifizierung (ein Prüfer von KÜS sagte mir vor einem Monat, dass es in München aktuell genau einen KÜS Mitarbeiter gibt der diese Qualifizierung hat und §21 Begutachtungen machen darf)

    Gruß, Peter


    ---------------------------------------------------------------------
    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Stimmt Peter, speziell er machte auch kein Hehl daraus, dass er es gar nicht kann und darf.
    Um das inkompetente Vorgehen vom Tüv zu hinterfragen, habe ich dann mal telefonisch bei der Tüv-Zentrale in München angerufen. Dort wurde ich allerdings immer wieder an die sogenannten "Sachverständigen " in den zahllosen Servicezentralen verwiesen.....

    Viele Grüße Hans

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