Dauerthema Reifen

  • Geht aus zwei Gründen leider nicht, meinte er, 1. geht das nur im Rahmen einer Paragraph 21-Untersuchung und 2. nur mit wirklich neuen Reifen ab Herstellung 2020 und deren Bescheinigung. So, das war's. Ok, dann noch in gefühlten 5 min die HU gemacht, 71,- € incl. AU abgedrückt und leicht verschnupft heimgedüst..... :thinking_face:

    Bei mir hat die Dekra das Gutachten auf Basis der Michelin Freigabe erstellt und nur die Reifengrössen ohne Herstellerbindung eingetragen. Dann ist es egal, ob der Reifen von 2019 oder später ist. Eine neue Freigabe für den 130er Commander 2 oder 3 wird es bestimmt nicht geben oder da können wir lange warten . In der "alten" Bescheinigung steht auch gar nichts vom Herstelldatum des Reifens , die ist weiterhin gültig, nicht beschränkt auf ein Herstelldatum und weiterhin bei Michelin erhältlich.


    Nur die Rahmenbedingungen haben sich geändert. Das Verkehrsministerium hat nicht nur in der Sache schlecht gearbeitet, auch an den Ausführungsbestimmungen krankt es. Da kann sich nun jeder Prüfer sein eigenes Süppchen kochen. Be-Scheuert.


    Trotzdem halte ich die folgende Argumentation für die , die am ehesten funktionieren könnte:
    - Ich fahre Commander 2 (bis 2019) mit Michelin Freigabe. Da steht das Motorrad mit den Reifen und hier ist die Freigabe.
    - Da der Reifen irgendwann runter ist, bitte die Reifengröße per Einzelabnahme (§ 19 (2) i. V. m. § 21 StVZO) eintragen (neue Vorschrift).
    Vorher natürlich sicherstellen, dass dort ein Prüfer ist der das auch kann/darf.


    Nun kann ich auch Commander 3 fahren oder zunächst gemischt Commander 3 vorn und hinten eine Zeit lang noch Commander 2, da der Hinterreifen nach Reifenschaden Ende Saison 2019 noch fast neu ist. Bin gespannt wann die Zulassungstelle wieder öffnet und dann müssen die ja noch den ganzen aufgelaufenen Berg abarbeiten. Ob das diese Saison noch was wird?

  • Hallo zusammen,


    bevor ich ein neues Thema eröffne, evtl liest das hier auch einer mit.

    Hab aktuell vorne Michelin Pilot Activ 100/90/18

    Dieser Reifen muss neu. Die Pilot Activ sind nicht mehr zu bekommen.

    Gefunden habe ich einen City Pro in der Größe.

    Darf dieser Reifen gefahren werden? Hinten habe ich den Commander II (4mm) und im Fahrzeugschein steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

    Oder andere Frage, welche Reifen darf ich vorne zu dem Commander II fahren?

    Danke im Voraus.

  • Moin Svaro,

    ich hatte vorne auch den Michelin Pilot Activ (City Pro kenne ich nicht) und hinten den Commander II. Aktuell fahre ich vorne den Michelin Road Classic 100/90-18 TL 56H M/C und hinten den Michelin Commander III Cruiser 170/80B15 TT/TL 77H. Meine Fahrzeugpapiere sind da aber nicht ganz eindeutig. Es wird nur Michelin Commander (ohne Ziffer) erwähnt. Angeblich soll man aber den neuen Road Classic vorne nicht mit dem alten Commander II hinten fahren, da der Road Classic eine neuartige Silica-Mischung für besseres Nässeverhalten hat, die man erst beim Commander III Cruiser, aber noch nicht beim Commander II findet. Somit hätten Vorder- und Hinterreifen unterschiedliches Nässeverhalten. Ob das aber wirklich ein Problem darstellt, kann ich nicht einschätzen. Mein TÜVer jedenfalls hat im Fahrzeugschein nur Michelin Commander gelesen - das war ihm genug. Vielleicht findest Du ja noch einen etwas älteren Pilot Activ. Hier die aktuellen Kombis bei Michelin. Dort findest Du auch die Freigaben: https://www.michelin.de/motorb…y-category/cruiser-custom

    Viele Grüße


    Eberhard (EPH)

  • Bei mir zeichnet sich ein Problem mit der Verfügbarkeit des Hinterreifens ab. Ich habe, wie einige hier, auf 200/70-15 umgerüstet. Leider war da die Auswahl von Haus aus begrenzt: Metzeler, Pirelli, Avon. Passen tun davon nur Metzeler und Pirelli, der Avon ist zu breit. Diese beiden sind aber bereits seit November letzten Jahres nicht mehr lieferbar. Auf den Herstellerseiten sind die Größen noch aufgeführt, aber das sagt ja nicht viel. Gott sei Dank konnte ich im Oktober ´21 noch einen lagernden Pirelli Night Dragon, leider DOT 2018, ergattern. Diesen habe ich jetzt montiert, so dass zumindest diese Saison noch gesichert sein sollte. Was dann kommt, muss man sehen... :thinking_face:

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


    A Hercules E1 >>> Honda CY 50 >>> Kawasaki GPX 750 R Ninja >>> Yamaha XV 1100 Virago >>> BMW R 1100 R Roadster >>> Suzuki VS 1400 Intruder >>> Triumph 1200 Daytona >>> BMW R 1200 C Cruiser Ω

  • Moin Svaro,

    ich hatte vorne auch den Michelin Pilot Activ (City Pro kenne ich nicht) und hinten den Commander II. Aktuell fahre ich vorne den Michelin Road Classic 100/90-18 TL 56H M/C und hinten den Michelin Commander III Cruiser 170/80B15 TT/TL 77H. Meine Fahrzeugpapiere sind da aber nicht ganz eindeutig. Es wird nur Michelin Commander (ohne Ziffer) erwähnt. Angeblich soll man aber den neuen Road Classic vorne nicht mit dem alten Commander II hinten fahren, da der Road Classic eine neuartige Silica-Mischung für besseres Nässeverhalten hat, die man erst beim Commander III Cruiser, aber noch nicht beim Commander II findet. Somit hätten Vorder- und Hinterreifen unterschiedliches Nässeverhalten. Ob das aber wirklich ein Problem darstellt, kann ich nicht einschätzen. Mein TÜVer jedenfalls hat im Fahrzeugschein nur Michelin Commander gelesen - das war ihm genug. Vielleicht findest Du ja noch einen etwas älteren Pilot Activ. Hier die aktuellen Kombis bei Michelin. Dort findest Du auch die Freigaben: https://www.michelin.de/motorb…y-category/cruiser-custom

    hab mir jetzt Avon bestellt. Die sind angeblich lieferbar. Danke. Die City pro haben einen Geschwindigkeitsindex P (150) also nix für RC.

  • Betr.: Frage zum Dauerthema REIFEN

    Servus, Kollegen,

    bei mir steht wieder mal ein Reifenwechsel an. Früher fuhr ich mehrere Male die Paarung von MICHELIN (vorne den PILOT ACTIV und hinten den COMMANDER 2) - wie von Eberhard beschrieben. Wobei mich der Commander 2 in letzter Konsequenz mit seinem Grip bei Nässe nie ganz überzeugte...

    Zwischenzeitlich fahre ich schon geraume Zeit die Paarung von CONTINENTAL (vorn den CONTI GO! und hinten den CONTI TOUR) und bin eigentlich ganz zufrieden.

    Nun wird in letzter Zeit hier im Forum von einigen Mitgliedern der MICHELIN COMMANDER 3 mit entsprechend passendem Vorderreifen immer öfters lobend erwähnt. Kann einer eine Aussage dazu treffen, der beide Reifen kennt (Michelin Commander 3 und die CONTI-Reifen). Oder gar eine Empfehlung geben...


    Danke!

    Sigi

    Wenn man nichts hat, worauf man sich freuen kann, ist das Leben nicht wert, gelebt zu werden. :winking_face:
    Ich habe nichts getan, um als Bayer geboren zu werden... - Ich hatte einfach Glück. :grinning_squinting_face:

  • Hallo Siggi,

    die normale Bereifung bei der C fahre ich inzwischen mit Bridgestone.

    Das kann ich derzeit nur empfehlen.

    Gruß Rubin

    R1200 C, 1x Weis, BJ 2000, 1x Schwarz, BJ 1999, Salt +Pepper, Aprilia Pegaso 650 ie Tuscany Tibet raid, Honda CX 650 E Moto Guzzi V 85 TT
    Nur C fahren alleine ist zu wenig. :face_with_tongue::grinning_squinting_face::winking_face_with_tongue::thumbs_up:

  • Hallo Sigi,

    ich kenne den Conti nicht. Habe aber auf einer meiner beiden Cs den Michelin Commander II und auf der anderen den Commander III. Ein echter Klassenunterschied. Der IIIer ist - meiner Meinung - bei Nässe, Morgentau und Kälte viel besser und vermittelt ein viel größeres Sicherheitsgefühl. Weniger wichtig: Auch optisch wirkt er großartig, finde ich. Wie stets bei der C und allen Reifenfabrikaten muss man aber den Luftdruck im Auge behalten.

    Viele Grüße


    Eberhard (EPH)

  • Hallo Gemeinde,

    jetzt muss ich auch mal eine (blöde) Frage bzgl. Reifen bzw. Reifenfabrikat stellen.

    Bei meiner C (gerade gekauft) war im alten Fahrzeugschein die Bindung an Hersteller/Reifentyp eingetragen, so wie ich das bisher immer gesehen habe bei den C's.

    Jetzt komme ich gerade von der Zulassung bzw. Umschreibung und im neuen Schein steht nix mehr drin von bestimmten Herstellern/Fabrikaten. Alles leer.


    Ist die Bindung an Hersteller/Reifentypen bei der C jetzt generell aufgehoben oder hat die junge Dame in der Zulassungsstelle (wahrscheinlich Azubine) den Text schlicht und ergreifen vergessen und ich bin jetzt unverhofft frei von jeglichem Zwang bei Reifen in Sachen Hersteller/Typ?


    Vielleicht hat da jemand eine Erklärung für mich, kann mir keinen Reim drauf machen.


    Danke und viele Grüße,

    Lutz

    Wenn die Sonne tief genug steht, werfen auch Zwerge lange Schatten :face_with_tongue:

  • Sei froh, dass die Bindung weg ist. Vielleicht hat sich bei den Zulassungsstellen auch herumgesprochen, dass die im Schein eingetragenen Reifen schlicht und einfach nicht mehr hergestellt werden.
    PS: bin auf meiner CL immer noch begeistert von den AVON Cobra Chrome

    LG Renzo
    ------------------------------------------------------------------------------
    Lieber einen Freund verloren, als einen guten Gag verschenkt :winking_face:
    aktuell: R1100RS - R1150RS - R1200RT - R1200CL (der vieräugige Schlumpf in schlüpferblau mit dem adaptiven Kurvenlicht und der sequenziellen Gangschaltung) :grinning_squinting_face:

  • Hallo Renzo,

    ich bin alles andere als böse darüber, dass in meinem Schein nun keine Einschränkung mehr eingetragen ist :thumbs_up::smiling_face:


    Ich glaube allerdings nicht, dass sich bei den Zulassungsbehörden irgendetwas bzgl. Reifen und Verfügbarkeit herumgesprochen hat. Denen dürfte das wohl gänzlich egal sein... :face_with_rolling_eyes:


    Schönen Tag noch und viele Grüße,

    Lutz

    Wenn die Sonne tief genug steht, werfen auch Zwerge lange Schatten :face_with_tongue:

  • Danke Jonker für die Aufklärung, wieder was gelernt :thumbs_up::smiling_face:

    Dann ist das Fehlen der Eintragungen kein Versehen. Soll mir Recht sein.


    Schönen Abend noch und viele Grüße,

    Lutz

    Wenn die Sonne tief genug steht, werfen auch Zwerge lange Schatten :face_with_tongue:

  • Die Aufhebung der Reifenbindung ist geändertes Recht und wirkt sich auf alle Motorräder aus, die ab dem neuen Jahrtausend mit CoC in den Verkehr gebracht wurden.

    Richtig. Die Frage ist also, ob die C von Lutz ein neueres Baujahr ist, welches EU-typgenehmigt ist (dann ist die Reifenfabrikatsbindung aufgehoben) oder noch eine der ersten Baujahre mit nationaler Zulassung. Dann muss man bei jeder Änderung des Reifentyps (da es die eingetragenen Reifen ja nicht mehr gibt) zur TÜV-Abnahme, weil die Hersteller-Reifenfreigabebescheinigungen alleine nicht mehr gelten. Für technisch identische Motorräder gelten also völlig gegensätzliche Vorschriften.


    Irgendwann ist mein Verständnis für die Lobbyisten und die Bürokratie auch zu Ende. In der Praxis würde mich das daher nicht mehr die Bohne interessieren, so lange nicht jemand bei der HU meckert, und in dem Fall würd ich einfach zu einer anderen Abnahmestelle fahren.

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


    A Hercules E1 >>> Honda CY 50 >>> Kawasaki GPX 750 R Ninja >>> Yamaha XV 1100 Virago >>> BMW R 1100 R Roadster >>> Suzuki VS 1400 Intruder >>> Triumph 1200 Daytona >>> BMW R 1200 C Cruiser Ω

  • Hallo Sepp,

    ja, meine 2. C ist nach EU typgenehmigt, Modelljahr 2004. Hatte ich vergessen zu erwähnen...


    Viele Grüße,

    Lutz

    Wenn die Sonne tief genug steht, werfen auch Zwerge lange Schatten :face_with_tongue:

  • Richtig. Die Frage ist also, ob die C von Lutz ein neueres Baujahr ist, welches EU-typgenehmigt ist (dann ist die Reifenfabrikatsbindung aufgehoben) oder noch eine der ersten Baujahre mit nationaler Zulassung. Dann muss man bei jeder Änderung des Reifentyps (da es die eingetragenen Reifen ja nicht mehr gibt) zur TÜV-Abnahme, weil die Hersteller-Reifenfreigabebescheinigungen alleine nicht mehr gelten. Für technisch identische Motorräder gelten also völlig gegensätzliche Vorschriften.


    Irgendwann ist mein Verständnis für die Lobbyisten und die Bürokratie auch zu Ende. In der Praxis würde mich das daher nicht mehr die Bohne interessieren, so lange nicht jemand bei der HU meckert, und in dem Fall würd ich einfach zu einer anderen Abnahmestelle fahren.

    Kann dich grundsätzlich verstehen. Aber leider könnte es nachteilig ausgelegt werden, wenn es zu einem (unverschuldeten) Unfall kommt und die fehlende Zulassung der Bereifung erkannt wird. Die zur Zahlung verpflichtete Versicherung nutzt heutzutage jedes Fitzelchen, um die Zahlung zu reduzieren oder zu verweigern.

  • Kann dich grundsätzlich verstehen. Aber leider könnte es nachteilig ausgelegt werden, wenn es zu einem (unverschuldeten) Unfall kommt und die fehlende Zulassung der Bereifung erkannt wird. Die zur Zahlung verpflichtete Versicherung nutzt heutzutage jedes Fitzelchen, um die Zahlung zu reduzieren oder zu verweigern.

    Wenn es zu einem solchen Unfall kommt und die Versicherung eine Zahlung auf Grund dessen verweigern würde, müsste in einem Gerichtsprozess ohnehin ein Sachverständiger ein Unfallgutachten erstellen. Und ich möchte den Gutachter sehen, der auf Grund einer nicht eingehaltenen Reifenfabrikatsbindung ein Gutachten erstellt, das den Unfall darin (zumindest in Teilen) begründet (was ohnehin schon fast unmöglich sein dürfte), wenn es noch dazu auf einer technisch völlig baugleichen Maschine eine solche Reifenfabrikatsbindung überhaupt nicht gibt. Und dann noch den Richter, der auf Grund eines solchen dann offensichtlich konstruierten Gutachtens auch tatsächlich eine Schuld an dem Unfall feststellt. Und selbst dann könnte man noch in Berufung gehen, es müssten also mehrere Gutachter "falsche" Gutachten erstellen und mindestens zwei Richter ein solches Urteil fällen.


    Dieser Fall ist also -nach meiner Meinung- ein rein konstruierter Fall, den es in der Praxis nicht geben wird :exclamation_mark:


    PS: Ich selber hab wegen Umbereifung keine Reifenfabrikatsbindung mehr eingetragen - Aber wie gesagt, ich würde mich nicht mehr dran halten.

    Bikergruß
    Da Sepp


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  • Bei mir zeichnet sich ein Problem mit der Verfügbarkeit des Hinterreifens ab. Ich habe, wie einige hier, auf 200/70-15 umgerüstet. Leider war da die Auswahl von Haus aus begrenzt: Metzeler, Pirelli, Avon. Passen tun davon nur Metzeler und Pirelli, der Avon ist zu breit. Diese beiden sind aber bereits seit November letzten Jahres nicht mehr lieferbar. Auf den Herstellerseiten sind die Größen noch aufgeführt, aber das sagt ja nicht viel. Gott sei Dank konnte ich im Oktober ´21 noch einen lagernden Pirelli Night Dragon, leider DOT 2018, ergattern. Diesen habe ich jetzt montiert, so dass zumindest diese Saison noch gesichert sein sollte. Was dann kommt, muss man sehen... :thinking_face:

    Inzwischen hat mir Pirelli mitgeteilt, dass die Produktion des NightDragon 2021 eingestellt wurde und der Marathon 888 Ultra voraussichtlich ab August wieder lieferbar sein soll. Da wird mir wohl vorerst nix andres übrig bleiben, als dann diesen Hartgummireifen zu fahren. :unamused_face:


    Hätt ich nicht noch "in weiser Voraussicht" (natürlich eher zufällig :smiling_face_with_halo: ) letztes Jahr den Pirelli bestellt, wär dieses Saison fast schon gelaufen.

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


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  • Hallo, die ganze Zeit ging es gut... Heute wurde mir das TÜV Siegel verweigert, weil ich keine Freigabe für die AVON Kombination:

    Hinten:

    Cobra AV 72170/80 B15 und

    Vorne:

    Venom-X 100/90-18 Hat jemand von Euch noch das Dokument der Freigabebescheinigung dafür?

    Ich hatte sie zu beginn, aber leider verschlampt und im Netz finde ich nix.

    LG

    Winni

    Gruß
    Winni
    Ex ungue leonem

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