Einfach nur zur Info und Klarstellung:
Nachdem nun die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung, siehe z.B. https://www.aboalarm.de/blog/a…in/dsgvo-zusammenfassung/ ) nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 25.Mai 2018 endgültig zur Pflicht wird und daher momentan in aller Munde ist und bei vielen Firmen, Vereinen und Webseitenbetreibern hektische Aktivität auslöst eine Klarstellung:
Bei http://www.r1200c.de handelt es sich um eine rein private Webseite ohne irgendwelche Gewinnerziehlungsabsicht - und damit fällt diese nicht unter die DSGVO.
Also keine 20Millionen Bussgeld ... Glück gehabt .. ich kann die C nochmal voll tanken.
.. für alle Betreiber von Webseiten mit kommerziellen Inhalten und alle Vereine hier nochmal der Hinweise. Es wird höchste Zeit falsl man sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt hat! Die Abmahnindustrie stehet schon in den Startlöchern ...