Originale Nebenscheinwerfer ohne Funktion

  • Ich hab auch ne Independent mit den 2 Lämpchen rechts und links vom Hauptscheinwerfer. Ich denke jedenfalls nicht, daß das Nebelscheinwerfer sind, sonder lediglich Zusatzscheinwerfer. Nebelscheinwerfer sollten auch möglichst tief, also eher an den Sturzbügeln montiert werden.

    Ich find jedenfalls die Ausleuchtung der Straße mit allen 3 Lampen ganz gut und drücke Euch allen die Daumen, daß ihr das tote Kabel findet.

  • Ich hab auch ne Independent mit den 2 Lämpchen rechts und links vom Hauptscheinwerfer. Ich denke jedenfalls nicht, daß das Nebelscheinwerfer sind, sonder lediglich Zusatzscheinwerfer. Nebelscheinwerfer sollten auch möglichst tief, also eher an den Sturzbügeln montiert werden.

    Ich find jedenfalls die Ausleuchtung der Straße mit allen 3 Lampen ganz gut und drücke Euch allen die Daumen, daß ihr das tote Kabel findet.

    Ich kenne Deine C nicht, aber hinsichtlich der originalen "2 Lämpchen rechts und links vom Hauptscheinwerfer" ist BMW recht eindeutig. Das sind Nebelscheinwerfer.

    Screenshot 2025-07-10 000736.png

    Viele Grüße


    Eberhard (EPH)

  • Das war damals auch eine Diskussion beim TÜV. BMW stattet ja Motorräder üblicherweise mit Zusatzscheinwerfern aus und warum diese dann als Neblies definiert wurden, weiss keiner. Damals ging es dann auch um die Anzahl. Wenn ich mich recht erinnere, waren die ersten Cs ohne CoC nach der StVZO zugelassen; erst spätere kamen mit EU-Zulassung.

    Allerdings glaube ich, dass es die Neblies auch nicht von Anfang an gab.


    Ich selbst fuhr die C immer mit angeschalteten Abblendlicht und Neblies, so wie die R18 jetzt auch mit Zusatzscheinwerfern. Blendet deutlich weniger als die Unsitte, auch unter Tags mit Fernlicht zu fahren und vergrößert das Lichtbild.


    An einem Motorrad ist laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur ein Nebelscheinwerfer erlaubt. Nach den Regelungen der EG-Richtlinie sind jedoch auch zwei Nebelscheinwerfer zulässig.

    Erläuterung:

    • StVZO §52: Besagt, dass mehrspurige Kraftfahrzeuge zwei Nebelscheinwerfer haben dürfen, Krafträder jedoch nur einen.

    EG-Richtlinie (Anhang IV zur Richtlinie 93/92 EWG): Erlaubt die Montage von zwei Nebelscheinwerfern an Motorrädern. In der Praxis: Es ist üblich, dass Motorräder nur einen Nebelscheinwerfer haben, da die StVZO in Deutschland gilt.

    Zusammenfassend lässt sich sagen:

    • Ein Nebelscheinwerfer ist für Motorräder in Deutschland vorgeschrieben.
    • Zwei Nebelscheinwerfer sind nach der EG-Richtlinie zulässig, aber in Deutschland nicht immer üblich.
  • Das Problem ist, dass Nebelscheinwerfer - egal ob ein oder zwei verbaut sind - theoretisch nur bei Nebel oder schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet werden dürfen. Deswegen sind die neueren originalen Zusatzscheinwerfer von BMW auch keine Nebelscheinwerfer mehr, sondern "normale Scheinwerfer", die immer angeschaltet sein dürfen. Inwieweit dass auch die Rennleitung so erkennt, ist eine andere Frage.

    Meine 23er GS hat auch Zusatzscheinwerfer, die NICHT als Nebler deklariert sind. Das Einzige, was ich mich dabei frage ist, dass nach EU-Richtlinie von allen Scheinwerferarten an einem Motorrad ZWEI verbaut sein dürfen. Von "normalen" Scheinwerfern wären dann ja aber DREI verbaut (Hauptscheinwerfer + zwei Zusatzscheinwerfer).


    In den 90ern hatte ich mal eine R80RT, die in der Verkleidung integrierte, versenkbare Scheinwerfer hatte . rechts ein Nebler, links ein Fernscheinwerfer, also jeweils EINEN, damals noch nach StVZO geregelt.


    (Quelle Bilder: BMW - 100 Jahre Motorräder - Revell Community)


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    Grüße in die Welt :victory_hand_medium_light_skin_tone:

  • Das Einzige, was ich mich dabei frage ist, dass nach EU-Richtlinie von allen Scheinwerferarten an einem Motorrad ZWEI verbaut sein dürfen. Von "normalen" Scheinwerfern wären dann ja aber DREI verbaut (Hauptscheinwerfer + zwei Zusatzscheinwerfer).



    wie kommst Du auf insgesamt nur 2?


    Zusammenfassung der typischen Konfigurationen:

    Ein Motorrad kann nach EU-Richtlinie also typischerweise ausgestattet sein mit:

    • 1 oder 2 Abblendlichtscheinwerfern
    • 1 oder 2 Fernlichtscheinwerfern (oft kombiniert mit Abblendlicht in einem Gehäuse oder als separate Zusatzscheinwerfer)
    • 1 oder 2 Nebelscheinwerfern (oft zusätzlich)
    • 1 oder 2 Tagfahrleuchten (oft zusätzlich)
    • 1 oder 2 Begrenzungsleuchten (oft im Hauptscheinwerfer integriert)
  • Ja genau - 1 oder 2 Abblendlichtscheinwerfern - Einmal Abblendlicht habe ich ja im Hauptscheinwerfer und wenn 1 oder 2 verbaut sein dürfen, heißt es, dass ich den Hauptscheinwerfer zzgl. einen Zusatzscheinwerfer haben dürfte (1+1=2). Ich habe aber einen Hauptscheinwerfer zzgl. zwei Zusatzscheinwerfer (1+2=3).

    Da aber inzwischen viele Hersteller solche Zusatzscheinwerfer verbauen, die nicht als Nebler deklariert sind, wird es da wohl gesetzlich eine Möglichkeit geben, denn ich glaube nicht, dass sich die Hersteller alle den EU-Vorschriften entziehen ;-).


    Nicht falsch verstehen - ich bin froh um jeden Scheinwerfer, der mir (den Gegenverkehr nicht blendend) die Nacht zum Tag macht und wären es an meiner Maschine Nebler, würde auch ich die einschalten. Nachts, um besser zu sehen und tagsüber um besser gesehen zu werden.

    Grüße in die Welt :victory_hand_medium_light_skin_tone:

  • Ja genau - 1 oder 2 Abblendlichtscheinwerfern - Einmal Abblendlicht habe ich ja im Hauptscheinwerfer und wenn 1 oder 2 verbaut sein dürfen, heißt es, dass ich den Hauptscheinwerfer zzgl. einen Zusatzscheinwerfer haben dürfte (1+1=2). Ich habe aber einen Hauptscheinwerfer zzgl. zwei Zusatzscheinwerfer (1+2=3).

    Da aber inzwischen viele Hersteller solche Zusatzscheinwerfer verbauen, die nicht als Nebler deklariert sind, wird es da wohl gesetzlich eine Möglichkeit geben, denn ich glaube nicht, dass sich die Hersteller alle den EU-Vorschriften entziehen ;-).


    Nicht falsch verstehen - ich bin froh um jeden Scheinwerfer, der mir (den Gegenverkehr nicht blendend) die Nacht zum Tag macht und wären es an meiner Maschine Nebler, würde auch ich die einschalten. Nachts, um besser zu sehen und tagsüber um besser gesehen zu werden.

    Ich verstehe ich jetzt nicht. Die Zusatzscheinwerfer sind doch keine Abblendlichtscheinwerfer.

    Das habe ich jetzt noch im Internet gefunden, aber ohne Anspruch auf Richtigkeit:





    Abblendlicht: Das Abblendlicht hat eine präzise Hell-Dunkel-Grenze und ist dafür ausgelegt, die Straße auszuleuchten, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Zusatzscheinwerfer sind in der Regel nicht so präzise konzipiert, dass sie die Anforderungen an ein eigenständiges Abblendlicht erfüllen würden, ohne zu blenden.

    Bei BMW Motorrädern werden die originalen Zusatzscheinwerfer, die oft als Sonderausstattung oder Zubehör angeboten werden, in der Regel als Nebelscheinwerfer deklariert und typgenehmigt.

    Hier die Details und warum das so ist:

    1. Deklaration als Nebelscheinwerfer:
      • Die meisten originalen LED-Zusatzscheinwerfer von BMW (wie sie z.B. für die GS-Modelle erhältlich sind) sind mit einem ECE-Prüfzeichen für Nebelscheinwerfer (oft mit dem Kennbuchstaben "B" auf der Linse) versehen.
      • Das bedeutet, dass sie nach den europäischen Richtlinien und nationalen Gesetzen als Nebelscheinwerfer zugelassen sind.


  • Ja genau - 1 oder 2 Abblendlichtscheinwerfern - Einmal Abblendlicht habe ich ja im Hauptscheinwerfer und wenn 1 oder 2 verbaut sein dürfen, heißt es, dass ich den Hauptscheinwerfer zzgl. einen Zusatzscheinwerfer haben dürfte (1+1=2). Ich habe aber einen Hauptscheinwerfer zzgl. zwei Zusatzscheinwerfer (1+2=3).

    Wenn ich es richtig verstehe, kommt es drauf an, als was die Zusatzscheinwerfer "deklariert" sind. Es können Fernscheinwerfer, Abblendlichter, Tagfahrlichter, Positions- (=Begrenzungs- bzw. Stand-) leuchten sein oder Nebelscheinwerfer. Im Fall von Fern- oder Abblendscheinwerfern als Zusatzscheinwerfer müsste beim Einschalten das entsprechende Licht im Hauptscheinwerfer ausgehen. Allerdings können sich soweit ich weiß Fahrzeughersteller bei der Typgenehmigung von diesen Vorschriften abweichendes genehmigen lassen.


    Da ich an der C zwei zusätzliche Positionsleuchten in den Blinkern montiert habe, musste ich das Standlicht im Hauptscheinwerfer deaktivieren, da es davon auch nicht drei geben darf (das Abblend- oder Fernlicht im Hautpscheinwerfer, welches das Standlicht sowieso überstrahlt, darf aber natürlich schon brennen :thinking_face: ). Hinten hätte ich auch drei Rücklichter und drei Bremslichter (im originalen Rücklicht und in den Blinkern), muss es aber so schalten, dass entweder nur das im Rücklicht oder die beiden in den Blinkern aktiv sind (habs aufgeteilt: Rücklicht original, Bremslicht Blinker). Nach dem Sinn fragen wir mal wieder besser nicht, denn auch mit drei nah zusammenliegenden Leuchten lässt die Silhouette nicht etwa ein mehrspuriges Fahrzeug vermuten, es würde lediglich der Sicherheit dienen.


    Viele neue Autos fahren inzwischen original mit LED-Leuchtbändern rum und allen möglichen Einschalt-Gimmicks, da scheint es überhaupt keine Rolle mehr zu spielen. Aber bei Motorrädern nimmt man es ganz genau, die sind ja von Haus aus böse.


    Nicht falsch verstehen - ich bin froh um jeden Scheinwerfer, der mir (den Gegenverkehr nicht blendend) die Nacht zum Tag macht und wären es an meiner Maschine Nebler, würde auch ich die einschalten. Nachts, um besser zu sehen und tagsüber um besser gesehen zu werden.

    Ja so handhabe ich das auch.

    Die 20.- EUR Strafe im Fall des Falles (Nebelscheinwerfer unrechtmäßig eingeschaltet und von übereifrigem Polizisten beanstandet) sind mir meine Sicherheit wert.

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


    A Hercules E1 >>> Honda CY 50 >>> Kawasaki GPX 750 R Ninja >>> Yamaha XV 1100 Virago >>> BMW R 1100 R Roadster >>> Suzuki VS 1400 Intruder >>> Triumph 1200 Daytona >>> BMW R 1200 C Cruiser >>> Moto Guzzi V85 tt Ω

    Edited 5 times, last by Muina ().

  • Ich verstehe ich jetzt nicht. Die Zusatzscheinwerfer sind doch keine Abblendlichtscheinwerfer....

    Auf meinen Aussage, dass die Zusatzscheinwerfer ja nur bei schlechter Sicht wie Nebel, Starkregen etc. eingeschaltet werden dürften und das Bedingungen sind, wo man eher selten fährt, meinte er, dass diese Scheinwerfer eben keine sogenannten Nebelscheinwerfer wären und sie jederzeit eingeschaltet werden dürfen. Es war auch eine Zeit lang so, dass die Zusatzscheinwerfer nur mit dem Abblendlicht funktionierten. Das ist bei mir auch nicht so, sie leuchten auch mit TFL.

    In der 2023er Broschüre steht auch nichts mehr von Nebelscheinwerfern, sondern O-Ton:

    Screenshot 2025-07-16 111022.png

    Grüße in die Welt :victory_hand_medium_light_skin_tone:

  • Es war auch eine Zeit lang so, dass die Zusatzscheinwerfer nur mit dem Abblendlicht funktionierten. Das ist bei mir auch nicht so, sie leuchten auch mit TFL.

    Abblendlicht und Tagfahrlicht ist ein Unterschied.

    Bikergruß
    Da Sepp


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  • Grüße in die Welt :victory_hand_medium_light_skin_tone:

  • Abblendlicht und Tagfahrlicht ist ein Unterschied.

    Das stimmt. Was ich damit sagen wollte, ist, dass das Abblendlicht nicht eingeschaltet sein muss, so wie es bei den Neblern ist (oder war).


    Das führt jetzt aber auch alles vom eigentlich Thema, dass die Nebler ohne Funktion sind, ab.


    Wir sollten es jetzt dabei belassen :smiling_face:

    Grüße in die Welt :victory_hand_medium_light_skin_tone:

  • Wir sollten es jetzt dabei belassen :smiling_face:

    Genau. Wer sich weiterbilden will und gern Paragraphenreiter spielt, darf UN-Regelung Nr. 53 — Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2020/31] lesen. Daraus ergibt sich dann auch die Zulässigkeit der 3. Bremsleuchte bei der R1250GS. Danach wäre auch die dritte Bremsleuchte bei meiner C zulässig (weil die beiden Leuchten in den Blinkern "nur" heller werdende Leuchten sind), nur die ist ja noch nicht nach EU-Recht zugelassen, und daher gilt die StVZO. Deshalb müsste ich eigentlich auch die Blinker wieder weiter auseinander setzen... :face_with_rolling_eyes: :upside_down_face: Jetzt ist das aber noch gar niemandem aufgefallen. :thinking_face: :grinning_squinting_face:

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


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  • Ja so handhabe ich das auch.

    Die 20.- EUR Strafe im Fall des Falles (Nebelscheinwerfer unrechtmäßig eingeschaltet und von übereifrigem Polizisten beanstandet) sind mir meine Sicherheit wert.

    ich reihe mich hier auch ein in die Reihe der kriminellen 1 %, die gerne mit 3 Lichtern fahren, um besser gesehen zu werden.

    Mein linker Zusatz/Nebel/wieauchimmer-Scheimwerfer leuchtet jetzt nicht mehr. War bisher zu faul reinzuschauen, nehme aber an, es ist die Birne. Ich nehm einfach mal an, das Teil läßt sich ganz einfach aufschrauben und die Birne wechseln ganz ohne unliebsame Überraschungen. Gibts dafür auch irgendeine 30% hellere Birne (legal natürlich)?

  • Die Nebler aufzumachen ist durchaus ein bißchen tricky. Du findest hier im Forum aber etliche Infos dazu.

    Statt einer stärkeren Birne habe ich zwei schwächere (35 Watt-H3) eingebaut. Ich rate von Stärkeren ab (wenn Du's überhaupt findest); dann eher "nightbreaker" o.ä.

    Begründung: die 55er ziehen nicht nur mehr Strom - das schafft die Lima - sondern werden heiß. Das ganze Plastik der Nebler verformt sich nämlich schnell bei der Abwärem der 55er Birnen, und der Chrom wirft dann Blasen und platzt ab. Das passiert bei 35wattigen nicht.

    Bei tiefstehender Sonne oder schwierigen Lichtverhältnissen vergesse ich auch manchmal, die Nebler auszuschalten.

    Viele Grüße


    Eberhard (EPH)

  • …und es sind nicht nur einfach Ersatzleuchtmittel wie beim Blinker etc.. Es ist ein kleines Lämpchen mit einem verbauten Kabel. Hatte ich so bisher nie gesehen.

  • Ich habe das Problem anders gelöst. Mir werden die originalen Nebler auch zu heiß und benutze sie deshalb sehr selten.

    Es gibt kleine Zusatz LEDs, die ich unter den Neblern angebracht habe. Sie werden über das Standlicht mit Strom versorgt. Das Standlicht ist nicht mehr angeklemmt. Sie haben eine E-Zulassung und sind bei der HU vom GTÜ-Prüfer nicht beanstandet worden.






    Die Sichtbarkeit bei Tag finde ich deutlich besser, es besteht keine Blendung des Gegenverkehrs und die Anschaffungskosten seinerzeit ca. 35€ ist für mich auch o.k.

    Beste Bikergrüße


    Ulli
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    Gott schuf die Zeit, von Eile hat er nichts gesagt !

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