Das CoC ist die EwG Übereinstimmungsbescheinigung, oder?
Die wurde 2003 ausgestellt und da stehen tatsächlich bestimmte Reifen drin. Ich wette bei den Nachvolgereifen ist jeweils mindestens ein Buchstabe anders. heul! Muß ich mich dann doch irgendwie daran halten, trotz EU Zulassung? Im alten entwertetem original Brief stehen jedenfalls noch die vorgeschriebenen Reifen drin. In den aktuell gültigen Zulassungsbescheinigung 1 und 2 nicht mehr. Anlaß zur Hoffnung?
Bin ich froh, daß ich die Sozius Komfortsitzbank drauf habe. Dann kann ich meinen Fachanwalt für Verkehrsrecht immer mitführen. ++Grins!