Rechtlich ist damit die Situation klar.
Ich stelle mir aber schon die praktische Frage, was denn passieren wird/könnte, wenn man Reifen mit der korrekten Größe sowie dem korrekten Geschwindigkeits- und Traglastindex fährt, deren Fabrikat/Modell nicht in den Papieren eingetragen ist?
- ein übergenauer TÜV-Sachverständiger KÖNNTE es bei der HU monieren
- ein übergenauer Polizist KÖNNTE es bei einer Kontrolle monieren
In diesen beiden Fällen werden wohl die Kosten einer Einzelabnahme höher sein als das Bußgeld bzw. die Gebühr einer nochmalen Abnahme.
- bei einem Unfall KÖNNTE sich die gegnerische Versicherung darauf berufen, dass die Betriebserlaubnis erloschen war
ABER: Es wird in einem solchen Streitfall dann i. d. R. ein Gutachter hinzugezogen und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dieser in seinem Gutachten zu dem Schluß kommt, dass der Unfall auch nur ansatzweise mit den neueren/besseren Reifen zu tun hat. Insbesondere dann, wenn diese Reifen für völlig baugleiche Krafträder freigegeben sind.
Ich denke, es muss sich jeder selber überlegen, ob er zu 100% dem deutschen Vorschriftenwahnsinn frönen will oder ob er seinen gesunden Menschverstand walten lassen will.