Reifen

  • Rechtlich ist damit die Situation klar.


    Ich stelle mir aber schon die praktische Frage, was denn passieren wird/könnte, wenn man Reifen mit der korrekten Größe sowie dem korrekten Geschwindigkeits- und Traglastindex fährt, deren Fabrikat/Modell nicht in den Papieren eingetragen ist?


    - ein übergenauer TÜV-Sachverständiger KÖNNTE es bei der HU monieren

    - ein übergenauer Polizist KÖNNTE es bei einer Kontrolle monieren

    In diesen beiden Fällen werden wohl die Kosten einer Einzelabnahme höher sein als das Bußgeld bzw. die Gebühr einer nochmalen Abnahme.


    - bei einem Unfall KÖNNTE sich die gegnerische Versicherung darauf berufen, dass die Betriebserlaubnis erloschen war

    ABER: Es wird in einem solchen Streitfall dann i. d. R. ein Gutachter hinzugezogen und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dieser in seinem Gutachten zu dem Schluß kommt, dass der Unfall auch nur ansatzweise mit den neueren/besseren Reifen zu tun hat. Insbesondere dann, wenn diese Reifen für völlig baugleiche Krafträder freigegeben sind.


    Ich denke, es muss sich jeder selber überlegen, ob er zu 100% dem deutschen Vorschriftenwahnsinn frönen will oder ob er seinen gesunden Menschverstand walten lassen will.

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


    A Hercules E1 >>> Honda CY 50 >>> Kawasaki GPX 750 R Ninja >>> Yamaha XV 1100 Virago >>> BMW R 1100 R Roadster >>> Suzuki VS 1400 Intruder >>> Triumph 1200 Daytona >>> BMW R 1200 C Cruiser >>> Moto Guzzi V85 tt Ω

  • Zur Frage - was passiert bei der HU oder Polizeikontrolle. Nun ja, im schlechtesten Fall wird die Weiterfahrt untersagt. Bei der Polizeikontrolle hängt es dann davon ab, wie weit man von zu Hause entfernt ist, da die meisten die HU sicherlich in der Nähe machen lassen. Könnte also ordentlich organisatorischen Stress für die Rückreise bedeuten.

  • Zur Frage - was passiert bei der HU oder Polizeikontrolle. Nun ja, im schlechtesten Fall wird die Weiterfahrt untersagt.

    Ja, und im besten Fall passiert gar nichts. Dass die Weiterfahrt im Fall einer vorliegenden Reifenfreigabe untersagt wird, halt ich schon für äußerst unwahrscheinlich (da ja keine Gefährdung bei einer Weiterfahrt erkennbar ist); eher wird man wenn dann angewiesen, die Reifen abnehmen zu lassen und folgend bei der Polizei vorzufahren. Wenn keine Kamera dabei ist laufen Polizeikontrollen nicht so ab wie in "Kabel 1 - Achtung Kontrolle!" - durfte sowas schon öfter genießen. Organisatorischen Streß bedeutet zum Beispiel auch eine Panne, die deutlich wahrscheinlicher ist. Also für mich zumindest kein Grund, den Teufel an die Wand zu malen.


    In der kommenden Motorrad-Ausgabe (23/2024) soll laut Heftvorschau auch ein Artikel über dieses Thema kommen.

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


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  • Ich komme gerade von der DEKRA!


    Dort wurde mir gesagt, dass ich nach jetzigem Stand, andere als in meinem Fahrzeugschein vermerkten Reifen eintragen lassen muß.


    Sonst erlischt die Betriebserlaubnis.

    Es ist also genau so, wie es im Schreiben von TÜV Nord steht, das "qc" eingestellt hat.


    Für mich sind solche sinnlosen Regelungen nicht nachvollziehbar.

    Viele Grüße,

    Sigi

  • ... andere als in meinem Fahrzeugschein vermerkten Reifen eintragen lassen muß.


    Sonst erlischt die Betriebserlaubnis ...


    Du schreibst oben von Baujahr 2004. Das kann dann eigentlich nicht.


    Meine Indys sind beide aus 2001 (Typ R2C) und haben eine EG-Typgenehmigung aus 2000, sollten dann also unter obigen Punkt 1 fallen, d.h. nur die Reifengrößen müssen eingehalten werden.


    Wenn du ein Bj vor 2000 oder 1999 hast (sollte dann Typ 259C sein und Bj ist nicht unbedingt gleich Erstzulassung! ... manchmal haben die Cs zwischen Bj und Erstzulassung sonstwo rumgeschlummert), würdest du unter Punkt 3 fallen, also Abnahme so wie du (dein DEKRA-Mann) oben schreibst.

    Schau mal in deine ZB I, dort müsste kurz unterhalb der Fahrgestellnummer der Typ stehen und der wäre ein erster Anhaltspunkt für dich. Um das genaue Bj zu ermitteln kannst du auch einen VIN-Decoder (einfach mal googeln) heranziehen.



    Was natürlich auch sein kann ist, dass du hier ...

    Dort wurde mir gesagt, dass ich nach jetzigem Stand, andere als in meinem Fahrzeugschein vermerkten Reifen eintragen lassen muß.

    ... hinter "Reifen" das Wörtchen "-größen" verschlabbert hast ... dann wiederum würde es passen.

    Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen! (O.Wilde)



    MoNC 14986635li.png Member of Niederrhein-Cruiser

  • Meine C hat Erstzulassung 04.2004


    Sie hat die Bezeichnung R2C im Fahrzeugschein. Die wurde in Alabama zum ersten mal angemeldet.


    Im Fahrzeugschein ist nach dem Buchstaben "K" nur ein Strich "-" eingetragen.


    Nach der Nummer 17 ist ein "E" eingetragen.

    Ist halt so.

    Viele Grüße,

    Sigi

  • ... wurde in Alabama zum ersten mal angemeldet ...

    Möglicherweise liegt dort der Hund begraben und sie hat deshalb keine EG-Typgenehmigung!?

    Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen! (O.Wilde)



    MoNC 14986635li.png Member of Niederrhein-Cruiser

  • Möglicherweise liegt dort der Hund begraben und sie hat deshalb keine EG-Typgenehmigung!?

    Jörg, das hast Du gut erkannt. Dieses Importfahrzeug ist zwar zu 98% identisch mit den EU-Modellen, aber alle ABE-Regeln sind für dieses Motorrad nicht gültig. Alle Änderungen benötigen eine Einzelabnahme.

  • ... das hast Du gut erkannt ...

    Ja ja, sorry. Hätte ich noch auf die erste Seite hoch gescrollt, wäre mir auch der Hinweis auf den US-Reimport nicht entfallen. :woozy_face:

    Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen! (O.Wilde)



    MoNC 14986635li.png Member of Niederrhein-Cruiser

  • Interessant. Meine C (deutsches Modell) ist von 08/2003, ebenfalls in Alabama erstzugelassen, nach Rückkehr in Deutschland, neue EZ 04/2006. Da zu diesem Zeitpunkt die C nicht mehr gebaut wurde, galt sie als Lagerfahrzeug.

    Cheers all

    SANDRIN
    Hammering Shit Can Driver


    Flying "Hueys", Mi8 "Hip" and "Cougars"
    Driving 2003er R 1200 C 'Cruiser' and 1968er 280SL 'Pagode'

  • Hallo Sandrin,

    interessanter Werdegang Deiner C.

    Meine C ist jedoch ein amerikanisches Modell. Vielleicht hab ich deshalb die "Reifenprobleme"

    Im Oktober 2005 wurde vom deutschen TÜV ein "Gutachten zur Erlangung der Betribserlaubnis" ausgestellt, in dem auch die Reifenbindung eingetragen wurde.

    Viele Grüße,

    Sigi

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