Montauk auf Anhänger, Anhänger zu kurz??

  • Hallo in die C Welt. Die Planung für Toscana im September steht! :smiling_face_with_heart_eyes:

    Als Alternative zu der 1150er GS steht die Montauk zur Wahl :face_blowing_a_kiss:

    Das dicke Schiff passt aber nicht ganz auf den Hänger :fearful_face:

    Hinterrad steht 10cm vor Ende, also steht einiges "" Hintenüber""

    Neuen Hänger kaufen keine Option..

    Wie habt Ihr das gelöst?

    Angurten ist kein Problem!

    Bilder wären toll.

    Grüsse...Klaus

    Boxer geht immer!

  • Hi Klaus,

    Wie weit steht denn die Gute mit den Umrissen nach hinten raus. Hast da ein Bild.

    Ich persönlich würde da nix riskieren da Du vermutlich durch Österreich und natürlich Italien fährst.

    Je nachdem wie weit das Teil hinten rausschaut, erkundige Dich nach den Regularien in den jeweiligen Ländern, der ADAC hat da beispielsweise bestimmt was.


    Falls alles nicht klappt, leih Dir einen entsprechenden Hänger aus, oder nimm ein anderes Mopped mit.


    Gruß Alfred

  • Servus, hast wohl recht!

    Leihen für 12 Tage: 420 €

    Dann doch die 1150er :thinking_face:

    Suche schon länger einen gebrauchten Senker...mal abwarten..

    Danke :thumbs_up:...

    Boxer geht immer!

  • Ich würde die Heckklappe demontieren oder so weit aufklappen, dass sie wie eine Verlängerung der Ladefläche wirkt. Natürlich ohne entsprechende Belastung. Oder zur Not einen typischen Motorradanhänger mieten.

  • Wenn ich es richtig sehe, wäre es doch eine Möglichkeit, die Ladeplattform durch eine längere Aufdoppelung anzupassen. Die Halteschiene anschließend etwas nach vorne versetzen und schon sollte es passen. Über wieviele Zentimeter mehr reden wir hier eigentlich?

  • Soadale, jetzt ohne,Wippe( ist eh zu klein für das Vorderrad :winking_face_with_tongue: , und den Bügel 13 cm nach vorne versetzt- passt die Kleine genau drauf!

    Morgen nach dem Treffen am Odenwaldring

    ( 75Jahre Odenwaldring) ,alles genau anpassen und Probe verzurren! :smiling_face_with_sunglasses:.

    Vorderrad steht dann genau Achsmittig auf dem vorderen Rahmen!..

    Ich denke, bekomme morgen, spätestens Montag Bilder hin!

    Danke und ah schönes Wochenende.. :smiling_face_with_sunglasses:

    Klaus

    Boxer geht immer!

  • Als das mit dem Überstehen ist erst einmal gar kein Problem, wenn sie korrekt verzurrt ist. Da bewegt sich bei mir nix.


    Die Frage wäre eher, ob Last noch auf der Deichsel ist. Die Deichsel darf NIE nach oben ziehen. Da sollten in jedem Falle um die 25kg Drucklast vorne sein bis Maximal der Last, die der Schein vorgibt (typischerweise 50-75 kg).


    In Österreich gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland. Wenn sie nicht 1m übersteht, brauchst Du nix kennzeichnen.


    In Italien ist das schon anders siehe unten. Und spontan kann ich mir auch nicht vorstellen, wie Du das Schild am Moped befestigen kannst, ohne dass der Winddruck es flattern lässt und das Moped beschädigt, denn die sind nicht klein. https://www.amazon.de/s?k=warntafel+italien+halterung


    In Österreich und Italien gibt es spezifische Vorschriften zur Kennzeichnung überstehender Ladung, die sich in Details unterscheiden:

    Österreich

    • Ab wann kennzeichnungspflichtig?
      • Wenn die Ladung mehr als 1 Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Fahrzeugs (oder des letzten Anhängers) hinausragt.
      • Wenn die Ladung um mehr als ein Viertel der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt.
      • Wenn die Länge des Kraftfahrzeuges (oder des letzten Anhängers) samt Ladung 14 Meter übersteigt.
    • Wie kennzeichnen?
      • Mit einer rechteckigen weißen Tafel (25 x 40 cm) mit einem 5 cm breiten, rot-rückstrahlenden Rand.
      • Die Tafel darf maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.
      • Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen muss zusätzlich ein rotes Licht in der Mitte der Tafel angebracht sein.
      • Ist die hinten überstehende Ladung so breit wie das gesamte Fahrzeug, muss eine zweite Warntafel verwendet werden.
      • Bei einer seitlichen Ladungsüberragung von mehr als 20 cm (innerhalb der maximalen Fahrzeugbreite von 2,55 m) muss diese ebenfalls deutlich gekennzeichnet sein.

    Italien

    • Ab wann kennzeichnungspflichtig?
      • Jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung muss gekennzeichnet werden, unabhängig von der Länge des Überstands. Dies gilt auch für Fahrradträger, selbst wenn sie unbeladen sind.
      • Die Ladung darf longitudinal (nach hinten) maximal 30% der Fahrzeuglänge überragen. Eine vordere Überragung ist nicht erlaubt.
      • Lateral (seitlich) darf die Ladung maximal 30 cm über die Positionsleuchten hinausragen, wobei die Gesamtbreite des Fahrzeugs inklusive Ladung 2,55 Meter (bei Kühlfahrzeugen 2,60 Meter) nicht überschreiten darf. Bei schwer erkennbaren Ladungen (z.B. Stangen, Platten) darf sie seitlich nicht über die Fahrzeugkontur hinausragen.
    • Wie kennzeichnen?
      • Mit einer quadratischen Warntafel aus Metallblech von mindestens 50 x 50 cm Größe.
      • Die Tafel muss rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen) und rückstrahlend sein.
      • Sie muss am hinteren Ende der Ladung so angebracht werden, dass sie senkrecht zur Fahrzeugachse ausgerichtet ist.
      • Wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen zwei Warntafeln (jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung) angebracht werden.
      • Die Warntafel muss homologiert sein.

    Wichtiger Hinweis: Die Vorschriften können sich ändern, daher ist es immer ratsam, sich vor Fahrtantritt bei den jeweiligen Automobilclubs (z.B. ÖAMTC, ADAC) oder den zuständigen Behörden über die aktuellsten Bestimmungen zu informieren.

  • Wichtiger Hinweis: Die Vorschriften können sich ändern, daher ist es immer ratsam, sich vor Fahrtantritt bei den jeweiligen Automobilclubs (z.B. ÖAMTC, ADAC) oder den zuständigen Behörden über die aktuellsten Bestimmungen zu informieren.

    So ist es. Siehe dazu aktuelle Meldungen bzgl. Warntafeln in Italien: https://www.bike-magazin.de/to…ung-um-warntafel-pflicht/


    Anscheinend wissen nicht mal die Italiener selber, was sie eigentlich wollen. Für mich ist es sowieso ein Unding, dass es in solchen Sachen keine einheitlichen europäischen Vorschriften gibt. Die EU kümmert sich um jeden ScheiXX und wirkt zunehmend drangsalierend auf die Bürger, aber zu sinnvollen Regelung ist man nicht fähig.

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


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  • Besorg dir 2,4 mir.Leitplanke,draufschrauben,fertig

    An der man mit zwei Winkel und Flügelschrauben auch gleich die Warntafel befestigen kann.

    Viele Grüße Franz

    Das Leben ist zu kurz, um hässliche und langweilige kleine Motorräder zu fahren.

  • So ist es. Siehe dazu aktuelle Meldungen bzgl. Warntafeln in Italien: https://www.bike-magazin.de/to…ung-um-warntafel-pflicht/


    Anscheinend wissen nicht mal die Italiener selber, was sie eigentlich wollen. Für mich ist es sowieso ein Unding, dass es in solchen Sachen keine einheitlichen europäischen Vorschriften gibt. Die EU kümmert sich um jeden ScheiXX und wirkt zunehmend drangsalierend auf die Bürger, aber zu sinnvollen Regelung ist man nicht fähig.

    Hat einen ganz einfachen Hintergrund. Vetorecht der einzelnen Länder. Viele Angelegenheiten scheitern im Ministerrat der EU, wo jedes Land brav boykottieren kann. Das Problem ist, dass man entweder (so wie man es bei der Verteidigung erkennt) viel mehr in die EU delegieren muss, oder wir gehen in die Einzelstaatlichkeit zurück. Ist beim Führerschein übrigens nicht anders. Begleitetes Fahren ist auch ein deutsches Phänomen mit 17, andererseits darf man Mopeds bis 45 km/h teilweise ab 14 und teilweise sogar ohne Schein in anderen Ländern fahren.

    Im übrigen habe ich den Eindruck, dass Deutschland immer schon Vorreiter im "Drangsalieren" war und durch die EU einiges aufgeweicht wurde. Und dann hies es immer wieder, die EU macht die hohen deutschen Standards kaputt ...


    Noch meine Meinung dazu. Dass in Deutschland bis zu 3m Ladung hinausragen darf, ist in meinen Augen auch viel zu kulant. Ich stelle mir das bei einer engen Kurvenfahrt vor. Da wischt Du mit der Ladung auf der anderen Spur Motorradfahrer vom Bike, so wie das dann ausschwenkt.


    Ich plädiere für ein europäisch einheitliches Schild.


    ChatGPT für D

    Hier sind die wichtigsten Punkte, wie du eine nach hinten überstehende Ladung bis zu 3 Meter kennzeichnen musst:

    1. Erlaubter Überstand:

    • Bis 1,5 Meter: Die Ladung darf generell bis zu 1,5 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs (also das äußerste Ende des Fahrzeugs, meist das Heck) hinausragen.
    • Bis 3 Meter: Wenn die Transportstrecke nicht mehr als 100 Kilometer beträgt, darf die Ladung ausnahmsweise bis zu 3 Meter nach hinten überstehen. Dies ist eine wichtige Einschränkung!

    2. Kennzeichnungspflicht (Ab 1 Meter Überstand):

    Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, muss es kenntlich gemacht werden durch mindestens eines der folgenden Sicherungsmittel:

    • Eine hellrote Fahne: Diese muss mindestens 30 x 30 cm groß sein und durch eine Querstange auseinandergehalten werden, damit sie stets gut sichtbar ist und nicht am Fahrzeug anliegt.
    • Ein gleich großes, hellrotes Schild: Ebenfalls mindestens 30 x 30 cm groß, das quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängt sein muss.
    • Einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper: Dieser muss ebenfalls hellrot sein, eine Höhe von mindestens 30 cm und einen Durchmesser von mindestens 35 cm haben.

    Wichtige Anbringungshinweise:

    • Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht werden.
    • Die Kennzeichnung muss gut sichtbar sein.

    3. Zusätzliche Beleuchtung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht:

    • Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, muss zusätzlich zur Kennzeichnung (Fahne, Schild, Zylinder) mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle angebracht werden.
    • Außerdem muss ein roter Rückstrahler angebracht sein, der nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn liegt.
  • Du hast völlig Recht Didi. Natürlich will man es sich (die Länder das Verkehrsrecht) nicht nehmen lassen. Allen voran Deutschland, dann müsste man nämlich z. B. auch ein Tempolimit auf Autobahnen (worüber man unterschiedlicher Meinung sein kann, bitte keine Diskussion) akzeptieren. Ansonsten sind gerade wir deutschen leider Weltmeister in Sachen Vorschreiberitis. Und gerade beim Verkehrs- und Führerscheinrecht sieht man, wohin das führt: Unübersichtlichkeit und Unbezahlbarkeit.


    Aber ob es die EU-Kommission besser machen würde, das ist die Frage. Vor allem ist sie in meinen Augen auch überhaupt nicht demokratisch legitimiert. Allein die Wahl von Von der Leyen hat das auch mal wieder bewiesen.


    Nur ein paar Beispiele aus dem Führerscheinrecht: Mein Sohn hat mit 15 die Führerscheinklasse T erworben. Damit darf er jetzt mit 18 landwirtschaftlich ein Zugmaschinengespann mit bis zu 40 Tonnen, 60 km/h, 2 Anhänger, fahren. Trotzdem darf er mit dem Auto (Klasse B) keinen Hänger über 750 kg ziehen. Dazu bräuchte er Klasse BE, womit das Gesamtgespann aber auch nicht schwerer als 3,5 t sein darf. Um Anhänger über 750 kg zu fahren, reichen nicht mal die die LKW-Klassen C oder C1, da braucht es schon mindestens C1E, der geht dann bis 12 Tonnen. Meine Tochter war ein Dreivierteljahr auf Mallorca. Dort war es kein Problem, einen 125er Roller zu fahren, obwohl sie die in Deutschland dafür notwendige Klasse A1 gar nicht hat, lediglich AM und B. In Spanien, aber du wirst das besser wissen Didi, braucht man neben dem B-Schein nur sagen, dass man zwei Jahre Fahrpraxis hat.


    Wenn der Bub jetzt mit einem meinetwegen 1to-Hänger am Auto erwischt wird, muss er den Polizisten klarmachen, dass die Fahrt einen landwirtschaftlichen Zweck hat. Dann darf er es nämlich. Wo dieser Unsinn herkommt, ist mir völlig klar, es hat natürlich den Hintergrund, dass die Landwirte nicht alle den völlig überteuerten (und da liegt das Problem) CE-Schein machen müssen. Trotzdem ist es Unsinn, eine Fahrerlaubnisklasse an den Fahrzweck zu binden. Entweder kann man so ein Gespann fahren oder man kann es nicht, und das ist Sinn und Zweck eines Führerscheins.


    Bei dem ganzen Schmarrn kann man leider verstehen, dass die Leute zunehmend frustriert sind und dann extreme Parteien wählen. :pouting_face:

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


    A Hercules E1 >>> Honda CY 50 >>> Kawasaki GPX 750 R Ninja >>> Yamaha XV 1100 Virago >>> BMW R 1100 R Roadster >>> Suzuki VS 1400 Intruder >>> Triumph 1200 Daytona >>> BMW R 1200 C Cruiser >>> Moto Guzzi V85 tt Ω

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