Sehr interessantes Interview von Motorrad mit Philip Puls (Leiter Technische Prüfstelle für den Kfz-Verkehr in Bayern).
Und seien Aussage da ist eindeutig - eine komplette Austragung der Reifenbindung ist möglich (udn nicht nur das Eintragen denau eines montierten reifens wie die meisten TÜV Stellen behaupten):
External Content www.youtube.comContent embedded from external sources will not be displayed without your consent.Through the activation of external content, you agree that personal data may be transferred to third party platforms. We have provided more information on this in our privacy policy.(ab 13:00 kommt der für unsere Cs mit deutscher Typgenehmigung interessante Teil, ab 16:58 sagt er, dass eine Austragung der Reifenbindung als Option möglich ist)
Ich hatte ja meinem TÜV Püfer vom August (da war ich mit der 1100R und habe nur genau einen Reifen eingetragen, aber die Reifenbindung nicht ausgetragen bekommen) angemailt und ihm auf die Aussagen von Herrn Philip Puls (TÜV) hingewiesen.
Der TÜV Prüfer hatte sich dann gemeldet und sich sehr freundlich entschuldigt. Im August (als ich bei ihm war) war die Info zu den geänderten Vorgaben noch nicht von der TÜV Zentrale an die Prüfstellen verteilt (die bekam er wohl erst am 16 September), daher konnte er im August nur einen anderen Reifen eintragen, aber die Reifenbindung nicht löschen. Mit der neuen Vorgabe darf er das nun. Er hat angeboten, dass er mir - wenn ich nochmals vorbeikomme damit er messen kann - die Reifenbindung (ohne weitere Kosten) austrägt. Das hab ich nun gemacht .. und die Sache ist für die R nun erledigt. Sollte sich nicht gesetzlich noch was ändern, muss ich halt im Frühjahr in den ca. 130€ teuren sauren Apfel beissen und die Reifenbindung auch bei der C austragen lassen.