Posts by Didi

    Nachdem ich mir die Löcher im "Puff" angeschaut und mit der Hülse verglichen habe werden ca. 2/3 der Austrittsöffnungen von der Hülse komplett verdeckt sein. Das sollte doch reichen um das Geräuschniveau ordentlich zu reduzieren. Der Ausschnitt ist 15mm tief und 24mm breit

    um das Geräuschniveau ordentlich zu reduzieren



    was ich bei der ganzen Konversation nicht verstehe, wie laut Deine tatsächlich ist. Ich habe genügend Cs mit, ohne und mit anderen Auspuffs gehört.


    Ich würde eine C nie als laut bezeichnen, egal mit oder ohne Hülsen. Ohne Hülsen ist es akzentuerter, etwas kerniger aber keinesfalls laut. Selbst der offene Sebring bei mir war nie laut, sondern normal im Vergleich zu anderen Motorrädern.


    Die C war eher im Wettbewerb mit einer Nähmaschine.


    Natürlich kann es sein, dass bei Dir spezifisch etwas im Inneren des Auspuffs durchgerostet ist, aber dann sind Hülsen natürlich auch keine Lösung

    Ich habe es erfolglos mit der Kälte-Methode versucht… letztendlich habe ich sie aufgeschnitten und völlig zerstört, wollte ich eigentlich nicht… naja hoffe ich benötige niemals mehr welche (für TÜV oder so).

    Grüße aus Rheinhessen

    also die Sorge kann ich Dir nehmen. Die Lautstärke ist nicht so unterschiedlich (sicherlich innerhalb der üblichen Toleranzen beim Messen), aber eine (leicht) bessere Soundqualität.


    Ich hatte einen offenen Sebring (der gefällt mir zumindest besser als der Zach) und beim TÜV war das auch nie ein Thema. Schon deutlich lauter wie üblicherweise eine BMW (obwohl GSen mit Akra schon auch Lautstärke haben), aber die C war ja zu der Zeit eine echte Nähmaschine. Da ist ein offener Sebring im übrigen auch leiser als ein Zach ohne db-Killer.

    Der TÜVler meinte damals beim offenen Sebring, dass sich nun das Motorrad "normal" anhört - ohne dass ich ihn natürlich mit dem Kopf auf das Öffnen gestoßen habe. Der dachte damals halt, das ist der Unterschied zwischen Original und Sebring mit ABE.


    Bei meiner jetzigen R18 ist ja Kat und Klappen original im Krümmer - deswegen hat der Krümmer auch ne eigene ECE-Nummer.


    Hier in Spanien fahre ich den nur mit slip-ons (also ohne Dämmmaterial). Ich war spasseshalber hier beim spanischen TÜV und habe mir die Lautstärke messen lassen - ich habe deutsche Kennzeichen, aber den Gefallen haben sie mir gerne getan - in Spanien ist die Geräuschprüfung Teil der offiziellen TÜV-Prüfung - daher wird man i.d.R. auch nicht von der Polizei damit belästigt.

    Hier war bei der R18 86 db Leerlauf und ging dann bis 110 db hoch. Aber echt guter Sound; da kommt man dann langsam auch an eine ältere HD ran.


    Zur Zeit fahre ich sie in D, weil ich ein paar Gewährleistungssachen habe richten lassen. Hier habe ich einen legalen Akra drauf. Das Risiko ist mir dann doch auch zu groß.


    Also nochmals zusammenfassend: meine Meinung ist, dass wenn Dir TÜV oder Polizei die Auspuffhülsen moniert - von denen eh keiner weiss - dann wärst Du die #1 in diesem Forum seit 27 Jahren. Und an der Lautstärke hören die das bestimmt nicht.

    Schlitz ist richtig, damit kannst Du den Stift drehen so das der Sicherungssplint eingesteckt werden kann. Geschraubt ist da nichts, der Stift wird von hinten mit einem Durchschlag ausgetrieben. 🙋‍♂️

    mit einem Durchschlag austreiben beschreibt es korrekt. Üblicherweise ist es sehr leichtgängig und kommt schon aus reiner Furcht vorm Hammer fast von selbst

    Ja genau - 1 oder 2 Abblendlichtscheinwerfern - Einmal Abblendlicht habe ich ja im Hauptscheinwerfer und wenn 1 oder 2 verbaut sein dürfen, heißt es, dass ich den Hauptscheinwerfer zzgl. einen Zusatzscheinwerfer haben dürfte (1+1=2). Ich habe aber einen Hauptscheinwerfer zzgl. zwei Zusatzscheinwerfer (1+2=3).

    Da aber inzwischen viele Hersteller solche Zusatzscheinwerfer verbauen, die nicht als Nebler deklariert sind, wird es da wohl gesetzlich eine Möglichkeit geben, denn ich glaube nicht, dass sich die Hersteller alle den EU-Vorschriften entziehen ;-).


    Nicht falsch verstehen - ich bin froh um jeden Scheinwerfer, der mir (den Gegenverkehr nicht blendend) die Nacht zum Tag macht und wären es an meiner Maschine Nebler, würde auch ich die einschalten. Nachts, um besser zu sehen und tagsüber um besser gesehen zu werden.

    Ich verstehe ich jetzt nicht. Die Zusatzscheinwerfer sind doch keine Abblendlichtscheinwerfer.

    Das habe ich jetzt noch im Internet gefunden, aber ohne Anspruch auf Richtigkeit:





    Abblendlicht: Das Abblendlicht hat eine präzise Hell-Dunkel-Grenze und ist dafür ausgelegt, die Straße auszuleuchten, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Zusatzscheinwerfer sind in der Regel nicht so präzise konzipiert, dass sie die Anforderungen an ein eigenständiges Abblendlicht erfüllen würden, ohne zu blenden.

    Bei BMW Motorrädern werden die originalen Zusatzscheinwerfer, die oft als Sonderausstattung oder Zubehör angeboten werden, in der Regel als Nebelscheinwerfer deklariert und typgenehmigt.

    Hier die Details und warum das so ist:

    1. Deklaration als Nebelscheinwerfer:
      • Die meisten originalen LED-Zusatzscheinwerfer von BMW (wie sie z.B. für die GS-Modelle erhältlich sind) sind mit einem ECE-Prüfzeichen für Nebelscheinwerfer (oft mit dem Kennbuchstaben "B" auf der Linse) versehen.
      • Das bedeutet, dass sie nach den europäischen Richtlinien und nationalen Gesetzen als Nebelscheinwerfer zugelassen sind.


    Das Einzige, was ich mich dabei frage ist, dass nach EU-Richtlinie von allen Scheinwerferarten an einem Motorrad ZWEI verbaut sein dürfen. Von "normalen" Scheinwerfern wären dann ja aber DREI verbaut (Hauptscheinwerfer + zwei Zusatzscheinwerfer).



    wie kommst Du auf insgesamt nur 2?


    Zusammenfassung der typischen Konfigurationen:

    Ein Motorrad kann nach EU-Richtlinie also typischerweise ausgestattet sein mit:

    • 1 oder 2 Abblendlichtscheinwerfern
    • 1 oder 2 Fernlichtscheinwerfern (oft kombiniert mit Abblendlicht in einem Gehäuse oder als separate Zusatzscheinwerfer)
    • 1 oder 2 Nebelscheinwerfern (oft zusätzlich)
    • 1 oder 2 Tagfahrleuchten (oft zusätzlich)
    • 1 oder 2 Begrenzungsleuchten (oft im Hauptscheinwerfer integriert)

    Das war damals auch eine Diskussion beim TÜV. BMW stattet ja Motorräder üblicherweise mit Zusatzscheinwerfern aus und warum diese dann als Neblies definiert wurden, weiss keiner. Damals ging es dann auch um die Anzahl. Wenn ich mich recht erinnere, waren die ersten Cs ohne CoC nach der StVZO zugelassen; erst spätere kamen mit EU-Zulassung.

    Allerdings glaube ich, dass es die Neblies auch nicht von Anfang an gab.


    Ich selbst fuhr die C immer mit angeschalteten Abblendlicht und Neblies, so wie die R18 jetzt auch mit Zusatzscheinwerfern. Blendet deutlich weniger als die Unsitte, auch unter Tags mit Fernlicht zu fahren und vergrößert das Lichtbild.


    An einem Motorrad ist laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur ein Nebelscheinwerfer erlaubt. Nach den Regelungen der EG-Richtlinie sind jedoch auch zwei Nebelscheinwerfer zulässig.

    Erläuterung:

    • StVZO §52: Besagt, dass mehrspurige Kraftfahrzeuge zwei Nebelscheinwerfer haben dürfen, Krafträder jedoch nur einen.

    EG-Richtlinie (Anhang IV zur Richtlinie 93/92 EWG): Erlaubt die Montage von zwei Nebelscheinwerfern an Motorrädern. In der Praxis: Es ist üblich, dass Motorräder nur einen Nebelscheinwerfer haben, da die StVZO in Deutschland gilt.

    Zusammenfassend lässt sich sagen:

    • Ein Nebelscheinwerfer ist für Motorräder in Deutschland vorgeschrieben.
    • Zwei Nebelscheinwerfer sind nach der EG-Richtlinie zulässig, aber in Deutschland nicht immer üblich.

    Insbesondere bei Fahrten mit mehr als etwa 120 km/h auf der Autobahn wird’s richtig übel.


    Das bin ich praktisch nie gefahren. Da hat meine C genauso vibriert und jetzt die R18 auch. Alles was schneller ist wie 110km/h, findet bei mir nicht statt auf dem Bike. Aber ich habe beide auch nie als Reisemotorrad benutzt

    Glaubst Du, dass es wegen E10 Benzin geplatzt ist. Ich hatte meiner Meiner ja den großen Schlauchplatzer (was zum Unfall führte) und ich gehe davon aus, dass die Schläuche nicht E10 resistent sind

    So ist es. Siehe dazu aktuelle Meldungen bzgl. Warntafeln in Italien: https://www.bike-magazin.de/to…ung-um-warntafel-pflicht/


    Anscheinend wissen nicht mal die Italiener selber, was sie eigentlich wollen. Für mich ist es sowieso ein Unding, dass es in solchen Sachen keine einheitlichen europäischen Vorschriften gibt. Die EU kümmert sich um jeden ScheiXX und wirkt zunehmend drangsalierend auf die Bürger, aber zu sinnvollen Regelung ist man nicht fähig.

    Hat einen ganz einfachen Hintergrund. Vetorecht der einzelnen Länder. Viele Angelegenheiten scheitern im Ministerrat der EU, wo jedes Land brav boykottieren kann. Das Problem ist, dass man entweder (so wie man es bei der Verteidigung erkennt) viel mehr in die EU delegieren muss, oder wir gehen in die Einzelstaatlichkeit zurück. Ist beim Führerschein übrigens nicht anders. Begleitetes Fahren ist auch ein deutsches Phänomen mit 17, andererseits darf man Mopeds bis 45 km/h teilweise ab 14 und teilweise sogar ohne Schein in anderen Ländern fahren.

    Im übrigen habe ich den Eindruck, dass Deutschland immer schon Vorreiter im "Drangsalieren" war und durch die EU einiges aufgeweicht wurde. Und dann hies es immer wieder, die EU macht die hohen deutschen Standards kaputt ...


    Noch meine Meinung dazu. Dass in Deutschland bis zu 3m Ladung hinausragen darf, ist in meinen Augen auch viel zu kulant. Ich stelle mir das bei einer engen Kurvenfahrt vor. Da wischt Du mit der Ladung auf der anderen Spur Motorradfahrer vom Bike, so wie das dann ausschwenkt.


    Ich plädiere für ein europäisch einheitliches Schild.


    ChatGPT für D

    Hier sind die wichtigsten Punkte, wie du eine nach hinten überstehende Ladung bis zu 3 Meter kennzeichnen musst:

    1. Erlaubter Überstand:

    • Bis 1,5 Meter: Die Ladung darf generell bis zu 1,5 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs (also das äußerste Ende des Fahrzeugs, meist das Heck) hinausragen.
    • Bis 3 Meter: Wenn die Transportstrecke nicht mehr als 100 Kilometer beträgt, darf die Ladung ausnahmsweise bis zu 3 Meter nach hinten überstehen. Dies ist eine wichtige Einschränkung!

    2. Kennzeichnungspflicht (Ab 1 Meter Überstand):

    Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, muss es kenntlich gemacht werden durch mindestens eines der folgenden Sicherungsmittel:

    • Eine hellrote Fahne: Diese muss mindestens 30 x 30 cm groß sein und durch eine Querstange auseinandergehalten werden, damit sie stets gut sichtbar ist und nicht am Fahrzeug anliegt.
    • Ein gleich großes, hellrotes Schild: Ebenfalls mindestens 30 x 30 cm groß, das quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängt sein muss.
    • Einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper: Dieser muss ebenfalls hellrot sein, eine Höhe von mindestens 30 cm und einen Durchmesser von mindestens 35 cm haben.

    Wichtige Anbringungshinweise:

    • Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht werden.
    • Die Kennzeichnung muss gut sichtbar sein.

    3. Zusätzliche Beleuchtung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht:

    • Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, muss zusätzlich zur Kennzeichnung (Fahne, Schild, Zylinder) mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle angebracht werden.
    • Außerdem muss ein roter Rückstrahler angebracht sein, der nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn liegt.

    Als das mit dem Überstehen ist erst einmal gar kein Problem, wenn sie korrekt verzurrt ist. Da bewegt sich bei mir nix.


    Die Frage wäre eher, ob Last noch auf der Deichsel ist. Die Deichsel darf NIE nach oben ziehen. Da sollten in jedem Falle um die 25kg Drucklast vorne sein bis Maximal der Last, die der Schein vorgibt (typischerweise 50-75 kg).


    In Österreich gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland. Wenn sie nicht 1m übersteht, brauchst Du nix kennzeichnen.


    In Italien ist das schon anders siehe unten. Und spontan kann ich mir auch nicht vorstellen, wie Du das Schild am Moped befestigen kannst, ohne dass der Winddruck es flattern lässt und das Moped beschädigt, denn die sind nicht klein. https://www.amazon.de/s?k=warntafel+italien+halterung


    In Österreich und Italien gibt es spezifische Vorschriften zur Kennzeichnung überstehender Ladung, die sich in Details unterscheiden:

    Österreich

    • Ab wann kennzeichnungspflichtig?
      • Wenn die Ladung mehr als 1 Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Fahrzeugs (oder des letzten Anhängers) hinausragt.
      • Wenn die Ladung um mehr als ein Viertel der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt.
      • Wenn die Länge des Kraftfahrzeuges (oder des letzten Anhängers) samt Ladung 14 Meter übersteigt.
    • Wie kennzeichnen?
      • Mit einer rechteckigen weißen Tafel (25 x 40 cm) mit einem 5 cm breiten, rot-rückstrahlenden Rand.
      • Die Tafel darf maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.
      • Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen muss zusätzlich ein rotes Licht in der Mitte der Tafel angebracht sein.
      • Ist die hinten überstehende Ladung so breit wie das gesamte Fahrzeug, muss eine zweite Warntafel verwendet werden.
      • Bei einer seitlichen Ladungsüberragung von mehr als 20 cm (innerhalb der maximalen Fahrzeugbreite von 2,55 m) muss diese ebenfalls deutlich gekennzeichnet sein.

    Italien

    • Ab wann kennzeichnungspflichtig?
      • Jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung muss gekennzeichnet werden, unabhängig von der Länge des Überstands. Dies gilt auch für Fahrradträger, selbst wenn sie unbeladen sind.
      • Die Ladung darf longitudinal (nach hinten) maximal 30% der Fahrzeuglänge überragen. Eine vordere Überragung ist nicht erlaubt.
      • Lateral (seitlich) darf die Ladung maximal 30 cm über die Positionsleuchten hinausragen, wobei die Gesamtbreite des Fahrzeugs inklusive Ladung 2,55 Meter (bei Kühlfahrzeugen 2,60 Meter) nicht überschreiten darf. Bei schwer erkennbaren Ladungen (z.B. Stangen, Platten) darf sie seitlich nicht über die Fahrzeugkontur hinausragen.
    • Wie kennzeichnen?
      • Mit einer quadratischen Warntafel aus Metallblech von mindestens 50 x 50 cm Größe.
      • Die Tafel muss rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen) und rückstrahlend sein.
      • Sie muss am hinteren Ende der Ladung so angebracht werden, dass sie senkrecht zur Fahrzeugachse ausgerichtet ist.
      • Wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen zwei Warntafeln (jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung) angebracht werden.
      • Die Warntafel muss homologiert sein.

    Wichtiger Hinweis: Die Vorschriften können sich ändern, daher ist es immer ratsam, sich vor Fahrtantritt bei den jeweiligen Automobilclubs (z.B. ÖAMTC, ADAC) oder den zuständigen Behörden über die aktuellsten Bestimmungen zu informieren.

    Beim Ansaugrohr bist Du Dir auf beiden Seiten sicher, dass sie 1) richtig sitzen und nicht abgerutscht sind und 2) auch keine Risse haben (welche nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind)?

    Ich habe sie damals zum Polierservice gegeben und das Thema war erledigt.


    1 im Jahr mit der Hand etwas nachpolieren und dann war es.


    Da ich davon ausgehe, dass die Lackrisse durch Belastungsbiegungen entstehen, würde ich auch nicht nachlackieren oder verchromen (das vielleicht noch eher), weil sonst das Problem wiederkommt

    Wenn das kein Verkaufsschlager wird (und das kann ja durchaus sein), dann wird die R20 auch keiner.

    Zumindest für mich ist es so, dass dieses Custom (welcher TÜV-Zulassung hat) deutlich schöner ist als der R20 Prototyp. Und die Erfahrung zeigt ja wie bei der R18 auch, dass die Serienmaschine i.d.R. weniger gefällig wird als der Prototyp.

    Hätte ich Geld über, käme die neben meine R18 in die Garage