So ist es. Siehe dazu aktuelle Meldungen bzgl. Warntafeln in Italien: https://www.bike-magazin.de/to…ung-um-warntafel-pflicht/
Anscheinend wissen nicht mal die Italiener selber, was sie eigentlich wollen. Für mich ist es sowieso ein Unding, dass es in solchen Sachen keine einheitlichen europäischen Vorschriften gibt. Die EU kümmert sich um jeden ScheiXX und wirkt zunehmend drangsalierend auf die Bürger, aber zu sinnvollen Regelung ist man nicht fähig.
Hat einen ganz einfachen Hintergrund. Vetorecht der einzelnen Länder. Viele Angelegenheiten scheitern im Ministerrat der EU, wo jedes Land brav boykottieren kann. Das Problem ist, dass man entweder (so wie man es bei der Verteidigung erkennt) viel mehr in die EU delegieren muss, oder wir gehen in die Einzelstaatlichkeit zurück. Ist beim Führerschein übrigens nicht anders. Begleitetes Fahren ist auch ein deutsches Phänomen mit 17, andererseits darf man Mopeds bis 45 km/h teilweise ab 14 und teilweise sogar ohne Schein in anderen Ländern fahren.
Im übrigen habe ich den Eindruck, dass Deutschland immer schon Vorreiter im "Drangsalieren" war und durch die EU einiges aufgeweicht wurde. Und dann hies es immer wieder, die EU macht die hohen deutschen Standards kaputt ...
Noch meine Meinung dazu. Dass in Deutschland bis zu 3m Ladung hinausragen darf, ist in meinen Augen auch viel zu kulant. Ich stelle mir das bei einer engen Kurvenfahrt vor. Da wischt Du mit der Ladung auf der anderen Spur Motorradfahrer vom Bike, so wie das dann ausschwenkt.
Ich plädiere für ein europäisch einheitliches Schild.
ChatGPT für D
Hier sind die wichtigsten Punkte, wie du eine nach hinten überstehende Ladung bis zu 3 Meter kennzeichnen musst:
1. Erlaubter Überstand:
- Bis 1,5 Meter: Die Ladung darf generell bis zu 1,5 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs (also das äußerste Ende des Fahrzeugs, meist das Heck) hinausragen.
- Bis 3 Meter: Wenn die Transportstrecke nicht mehr als 100 Kilometer beträgt, darf die Ladung ausnahmsweise bis zu 3 Meter nach hinten überstehen. Dies ist eine wichtige Einschränkung!
2. Kennzeichnungspflicht (Ab 1 Meter Überstand):
Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, muss es kenntlich gemacht werden durch mindestens eines der folgenden Sicherungsmittel:
- Eine hellrote Fahne: Diese muss mindestens 30 x 30 cm groß sein und durch eine Querstange auseinandergehalten werden, damit sie stets gut sichtbar ist und nicht am Fahrzeug anliegt.
- Ein gleich großes, hellrotes Schild: Ebenfalls mindestens 30 x 30 cm groß, das quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängt sein muss.
- Einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper: Dieser muss ebenfalls hellrot sein, eine Höhe von mindestens 30 cm und einen Durchmesser von mindestens 35 cm haben.
Wichtige Anbringungshinweise:
- Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht werden.
- Die Kennzeichnung muss gut sichtbar sein.
3. Zusätzliche Beleuchtung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht:
- Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, muss zusätzlich zur Kennzeichnung (Fahne, Schild, Zylinder) mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle angebracht werden.
- Außerdem muss ein roter Rückstrahler angebracht sein, der nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn liegt.