Die Nutzung einer anderen, als der ursprünglich vorgesehenen Reifengröße stellt eine Änderung des Designs dar, die in der Declaration of Compliance (DoC) für die Änderung (ECP) bewertet und für sicher (roadworthy) eingestuft wird. Dafür ist ein Typenzulassungsprüfer (NQO) erforderlich.
Die Veränderung eines einzelnen Stückguts, also des einzelnen Mopeds, auf der Basis der angepassten DoC erfolgt durch den Stückgut-Prüfer (NQAR), der damit die Confirmation of Compliance (CoC) des Umbaus, also die Entsprechung zur DoC, überprüft und bestätigt (im Sinne der Qualitätssicherung, QA).
Sind die Rahmendaten beim Umbau eingehalten und damit die Vorgaben der DoC erfüllt, kann der TÜV-Prüfer die Zulassung nicht wegen möglicher Fahrzustände (Reifen im Stein) verweigern, da der NQO ja zuvor die roadworthiness erklärt hatte. Der TÜV-Prüfer (NQAR) verifiziert also nur den korrekten Bauzustand; die roadworthiness ist ja gegeben, wenn konform umgerüstet.
Regelmäßig erhalten Hersteller das Privileg, die roadworthiness von Änderungen des ursprünglichen Bauzustands selbst zu zertifizieren. Dieses Privileg wird per fortlaufender Audits aufrechterhalten.
Ob bei korrektem Einbau ein Steinchen den Kotflügel malträtiert, oder nicht, ist also nicht Sache des TÜV-Prüfers (QA). Solange es den Kotflügel nicht abreisst, ist dies ohnehin nicht sicherheitsrelevant und verhindert auch regelmäßig nicht die Zulassung.
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