Die Beine zwischendurch auf die Sturzbügel legen zu können war mir zu unbequem.
Hier meine Lösung.
Es fährt sich sehr kommod!
Die Beine zwischendurch auf die Sturzbügel legen zu können war mir zu unbequem.
Hier meine Lösung.
Es fährt sich sehr kommod!
Hatte bei meiner Kawa damals auch welche drann ,weder Tüv noch Polizei haben bei mir Stress gemacht
hüpenbecker hat schon recht - Fußrasten benötigen eine ABE oder ein Einzelgutachten. Im richtigen Moment beim richtigen Prüfer oder Sheriff und schon kann die Fahrt vorerst mit einer besonders teuren Pause unterbrochen werden. Für mein Sicherheitsgefühl als Fahrer gehören die Füße dahin, wo ich unmittelbar auf eine Gefahr durch Benutzen der Bremsen schnellstmöglich reagieren kann. Alles andere ist mir zu gewagt.
Das kostenpflichtige Argument der Polizei ist, dass beide Füße im Notfall zu weit von Fußbrems- und Schalthebel sind. Der Hinweis auf Integral-ABS wird dabei nicht akzeptiert.
Wenn man bisher die Dinger seit Jahren unbeanstandet montiert hat, ist es trotzdem nicht legal. Ich nutze bisher unbeanstandet seit Jahren das rote Licht an einer Fußgängerampel auch nur als Empfehlung und gehe bei freier Strasse rüber, ist aber trotzdem nicht legal.
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