Zusätzliche Rücklichter

  • Hi all,
    kennt jemand die Zulassungsbestimmungen für das Anbringen zusätzlicher Rück(Schluß)leuchten (Anzahl, Abmessungen, Standort)?
    Ich möchte mir gern zusätzlich 2 LEDs (in Chromgehäuse) installieren.
    Die LEDs sind für den KFZ Bereich konzipiert (transparent weiss, erst bei Ansteuerung rot), tragen aber keine Zulassungsnummer oder ähnliches(dies wäre dann auch mein Risiko).
    Meine Frage zielt explizit ab auf: zugelassene Geometrie, Größe, Anzahl etc.


    Zwei Gründe für den Versuch der Installation:


    * Bei Ausfall des Rücklichts scheint mir der für diesen
    Fall von der STVO als Ersatz angedachte Reflektor
    (Katzenauge) aus Sicherheitsgründen nicht ausreichend.
    * Optischer Blickfang


    Danke für Eure Bemühungen.

    Einmal editiert, zuletzt von C.C.Rider ()

  • Hallo Ulrich, da war schon einmal eine Anfrage wegen Katzenaugen, Bruno hatte darauf geantwortet und ich habe den Gesetzestext dazu kopiert. Es ist nicht erlaubt, außerden Originalen irgendwelche Leuchten oder Rückstrahler hinten anzubringen. Wenn Du mehr wissen willst, rufe beim TÜV oder der DEKRA an. Ich kann Dir aber auch den Text, wenn ich ihn noch finde,zufaxen.

    Wie schade,daß so wenig Raum ist zwischen der Zeit ,wo man zu jung und der,wo man zu alt ist . :exclamation_mark:

  • Moin Kurt,


    weist Du auch was über Nebelscheinwerfer?


    (Auch wenn's keiner aus dem Süden nachvollziehen kann... )


    Mir ist so'n Ding nämlich als Ganzjahresfahrer (ohne Elefantenhaut) doch wichtig...


    Gruss aus HB :JPeter.

    Gruss .JPeter.

  • .... danke zunächst, Kurt.
    Ich würde mich gegebenenfalls bzgl. des Textes nochmal bei Dir melden.

  • JPeter, hier ein Auszug aus 93/92/EWG; SrVZO § 52


    Nebelscheinwerfer KRAD: zulässig
    Anzahl: einer,nach EG-Rili auch zwei
    in der Breite: nach EG Rili bei paarweiser Anbringung symmetrisch zur Fahrzeug-Längsmitte,
    nach StVZO höchstens 250 mm von der Fahrzeugmitte entfernt;auch am Schutzbügel möglich
    In der Höhe: nicht höher als Schweinwerferabblendlicht
    elektr.Schaltung: mit Begrenzungs-Abblend-,Fernlicht
    Einschaltkontrolle: zulässig


    @ Ulrich, es gibt auch eine EG-Rili für 2 Rücklichter, Du kannst sie bei jeder TÜV-oder Dekra-Stelle einsehen.

    Wie schade,daß so wenig Raum ist zwischen der Zeit ,wo man zu jung und der,wo man zu alt ist . :exclamation_mark:

  • Hallo Ulrich,


    wenn Du´s ganz offiziell brauchst, kann ich Dir nur die folgende homepage ( TÜV-Ecke ) empfehlen. Hier findest Du wahrscheinlich alles, was sich unsere Beamten zum Spaß-Verderben ausgedacht haben.
    http://www.tuev-ecke.de/


    Viele Grüße, Deo

  • Sorry,hallo Deo, das Buch ist nicht hochoffiziell, es ist vom Verfasser zusammengetragen worden, es gilt nicht als Rückendeckung beim TÜV. Es zählt einzig und allein das Gesetzesblatt der StVZO mit Erweiterung der EG-Rili.
    Da es auch ständig geändert werden kann und für neue Fahrzeuge verbindlich ist, die älteren können ja noch nach älteren Rili ausgerüstet sein, ist es immer ratsam einfach beim TÜV oder der Dekra nachzufragen. Die haben alles im Laptop und drucken es auch kostenlos ( wenn man entsprechend freundlich auftritt) sofort aus.
    Ich verlasse mich nie auf veröffentlichungen in irgendwelchen "Fachbüchern". Man kann natürlich auch im Internet unter StVZO suchen und wird fündig.

    Wie schade,daß so wenig Raum ist zwischen der Zeit ,wo man zu jung und der,wo man zu alt ist . :exclamation_mark:

  • <p><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Quote:</font><hr>
    ..., hier ein Auszug aus 93/92/EWG; SrVZO § 52
    ...
    <hr></blockquote></p>


    Danke Kurt!


    Gruss aus HB :JPeter.

    Gruss .JPeter.

  • Moin moin,


    wer kennt einen/zwei Nebelscheinwerfer, der/die designtechnisch (einigermaßen) zur C passt/passen?


    Hat jmd Ideen? (Vielleicht von einem Oldtimer?)


    Neben meinem Schalter für die Nebelscheinwerfer ist noch eine Schalterattrappe. Kann man da den für die Nebelschlussleuchten einbauen?


    Gruss aus HB :JPeter.

    Gruss .JPeter.

    Einmal editiert, zuletzt von jpeter ()

  • Jpeter schau mal in den CONRAD-Katalo Seite 463 Nr. 10 und 11,für rund 40-50 Euro ein Teil, das kpl.ist.Ich habe ähnliche wie die Runden dran, Licht super. Vielleicht kaufe ich aber noch die ovalen, die sind etwas wie die teuern,Originalen von BMW.

    Wie schade,daß so wenig Raum ist zwischen der Zeit ,wo man zu jung und der,wo man zu alt ist . :exclamation_mark:

  • Moin moin,


    Danke Kurt, aber ich hab' mich vertippt, ich suche natürlich Nebelschlussleuchten...
    wer kennt also eine/zwei Nebelschlussleuchte/n, der/die designtechnisch (einigermaßen) zur C passt/passen?


    Hat jmd Ideen? (Vielleicht von einem Oldtimer?)


    Neben meinem Schalter für die Nebelscheinwerfer ist noch eine Schalterattrappe. Kann man da den für die Nebelschlussleuchten einbauen?


    Gruss aus HB :JPeter.

    Gruss .JPeter.

  • Wahrscheinlich war es mal wieder sehr neblig an der Küste, daher die Verwechselung von vorne nach hinten.


    Nichts für ungut, aber hast du auch ein Nebelhorn angebaut?

    Viele Cruise, Alwin

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