Motorrad Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

  • Eben nicht die Guten!
    Für Old Germany ist die Betriebserlaubnis erloschen.
    Veränderung der Abgasanlage!

  • Veränderung der Abgasanlage

    Meßwert mit Hülse - was soll dabei geändert sein, dass die Betriebserlaubnis erloschen sein sollte?

    REX-Fahrradhilfsmotor, NSU-Cavallino , NSU-FOX, Vespa-Hoffmann , Horex-Regina, Horex-Imperator, längere Zeit nix., BMW R60/6 , BMW R1200C, BMW R25/3

  • Jeder der ein Moped oder Motorrad hat, die Ehefrau die Kinder-Freunde Opa und Oma bei der nächsten Wahl aber auch das richtige Kreuzchen setzen kann schon was bewirken.


    Grüße Franz

    Viele Grüße Franz
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  • ohh..ich war der Meinung das kann man selber machen :winking_face:

    Der Robby meinte wohl eher Peters Minibild ... :kissing_face:

    Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen! (O.Wilde)



    MoNC 14986635li.png Member of Niederrhein-Cruiser

  • Ich habe die Standlautstärke der C gemessen, mit (*abgedeckter Lochreihe im Endrohr) und ohne Hülse, Meßaufbau wie bei der Polizei üblich, 50 cm Abstand und gleiche Höhe vom rechten Auspuffende, 45° zur Fahrzeuglängsachse, bei 2500 Upm (halbe Nennleistung); Messgerät: Bruel & Kjaer B&K 2250.


    Meßwerte:
    mit Hülse * = 77 dB
    ohne Hülse = 80 dB
    Unsicherheit +-3 dB


    Fazit: kein Grund zur Sorge, wir sind die Guten


    In den Papieren meiner CL sind 90 dB(A) Standgeräusch eingetragen. Woher kommt die hohe Abweichungen von mehr als 10 dB(A) mit Hülsen ?



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  • Eben nicht die Guten!
    Für Old Germany ist die Betriebserlaubnis erloschen.
    Veränderung der Abgasanlage!


    Wenn man heute eine Ersatzauspuff bestellt, wurde geschrieben, dass der dann kürzere Hülsen hat. Liegt dann wohl im Toleranzbereich. Ein Gutachter hätte aber kein Problem, eine Manipulation zu erkennen, wenn die Hülsen ganz fehlen.
    Ob die Polizei aber überhaupt einen Anfangsverdacht ohne Hülsen erkennen würde bezweifle ich bei nur +3dB Abweichung. Ohne Anfangsverdacht kommt auch kein Gutachter.
    Allerdings reicht auch ein arbeitswütiger , intoleranter Polizist/-in hier im Forum um Stress zu machen, da braucht’s dann keinen Gutachter.




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  • Ja, sehe ich auch so. Allerding hast Du mit etwas zu niedriger Drehzahl gemessen .,...
    "Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000 U/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000 U/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen. " - die C hat die Nenndrehzahl "5000", also Messung bei 3333 Upm


    .. hätte BMW nur als Nenndrehzahl 5001 Upm angegeben :smiling_face:

    Gruß, Peter


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    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Ach ich fühle mich so gut .. und ehrlich ...



    nach all den Diskussionen hier habe ich tatsächlich am Wochenende von "kurzen" Hülsen auf legale "dreiviertel Hülsen" (also die der neuern Baujahre - Hülsen sind auf ca 1/3 des Umfangs gekürzt) umgerüstet. Ganz ehrlich: Weder mit kurzen (oder ohne) oder jetzt mit den "Original Hülsen" bin ich irgendwo ein "Raudaubruder".


    Meine Meinung: Wir diskutieren hier um Krümelkacke. Die C ist sowohl mit oder ohne Hülsen sehr leise .. in vielen Drehzahlbereichen überwiegen die mechanischen Geräusche gefühlt dem Auspuffgeräusch. Oder anders ausgedrückt: Würde die ganze Welt die C als Motorrad fahren .. dann gäbe es diese Diskussion über "zu laute Motorräder" gar nicht.


    Und immer dieses "die Betriebserlaubnis ist erloschen" Gespenst .. bei meinen PKW ist mal der Auspuff durchgerostet. Der war saulaut .. war deshalb die Betriebserlaubnis erloschen? Bei meiner C habe ich wohl schon an die 3 Hülsen verloren .. war dann die Betriebserlaubnis erloschen? Vor allem weil die C dann noch die Lärmgrenzwerte (+ Toleranz) einhält .. mein PKW tat das mit Sicherheit nicht.

    Gruß, Peter


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    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Bin da ganz bei Peter.
    Und was die Berufung auf die geltende Rechtsordnung angeht: das ist ein beliebtes Argument und sollte im ersten Schritt auch so sein, denke ich. Es löst aber nicht die Frage, ob diese "geltende" Rechtsordnung auch inhaltlich zutreffend ist bzw. nicht der Verbesserung oder Anpassung bedürfte. Der "Verlust der Betriebserlaubnis" ist meines Erachtens eher eine (meist gut gemeinte) Drohung, um Manipulationen an sicherheits- oder emissionsrelevanten Bauteilen zu verhindern. Das wird dann noch doppelt abgesichert durch die zweite Drohung: den Verlust des Versicherungsschutzes. Klappt ja auch weitgehend - nur die bösen Jungs (und Mädels) halten sich halt immer noch nicht d'ran.
    Wenn wir aber jedwede Regeln immer einfach nur deshalb hinnehmen und befolgen, weil sie existieren, werden sie inhaltlich nicht mehr hinterfragt. Dann gibt es rechtliche Fortentwicklung nur noch "von oben" - und dann nicht immer im Sinne der Betroffenen.
    Übrigens: Ein beliebtes Beispiel im 1. Semester Jura ist die rote Fußgängerampel im Dorf nachts um 02:00 Uhr, wenn ersichtlich keinerlei Verkehr ist. Drübergehen oder auf Grün warten? Und dann darauf die Fangfrage des Profs: "Ändert sich etwas an Ihrer Meinung, wenn es die Autoampel ist?"

    Viele Grüße


    Eberhard (EPH)


  • Übrigens: Ein beliebtes Beispiel im 1. Semester Jura ist die rote Fußgängerampel im Dorf nachts um 02:00 Uhr, wenn ersichtlich keinerlei Verkehr ist. Drübergehen oder auf Grün warten? Und dann darauf die Fangfrage des Profs: "Ändert sich etwas an Ihrer Meinung, wenn es die Autoampel ist?"


    Kein guter Vergleich.
    Das überqueren bei rot ist für beide verboten, kostet den Fußgänger aber nur 5€ und 10€ bei Unfall. Keine Punkte. Also Kavaliersdelikt für Fußgänger und u.U. Straftat für den Autofahrer/Motorradfahrer. Das der Fußgänger nur sich selbst gefährdet stimmt aber nicht. Der Kraftfahrer kann vielleicht ausweichen, knallt vor die Dorfeiche und ist tot. Der Radfahrer zahlt für einen qualifizierten Rotlichtverstoss 100€ und bekommt 1 Punkt. Da stimmt das Verhältnis wieder.



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  • Ich frage mich im vollem Ernst, was hier diskutiert wird.
    Es gibt klare Vorgaben.
    Veränderungen an der Abgasanlage, Betriebserlaubnis erlischt.
    Auch wenn es den Kiddies nicht schmeckt und überall Löcher gesucht werden in der Argumentation, Veränderungen die nicht genehmigt sind, sind
    nicht erlaubt.
    PS
    Ich gestalte die Gesetzgebung nicht. Aber ich habe fast jeden Tag den TÜV im Hause.
    Dann will ich mal Eure Argumente hören, die Ihr dem Prüfer erzählt wenn Er das Bike stillgelegt hat.
    Mittlerweile liegen beim TÜV/Dekra die Nerven blank und man verfährt rigoros mit manipulierten Abgasanlagen.
    Und ab jetzt überlasse ich das Feld für die Besserwisser.

  • Servus,


    es geht nicht um engstirnige, sture Besserwisserei und das letzte Wort, sondern darum, seine Scheuklappen etwas mehr auf Weitwinkel zu stellen > und man sieht die Krümelkacke nicht mehr. Es gibt von BMW halt 3 verschiedene Typen von Hülsen.

  • Servus,


    es geht nicht um engstirnige, sture Besserwisserei und das letzte Wort, sondern darum, seine Scheuklappen etwas mehr auf Weitwinkel zu stellen > und man sieht die Krümelkacke nicht mehr. Es gibt von BMW halt 3 verschiedene Typen von Hülsen.

    Beim nächsten TÜV werde ich den Vorschlag dem Prüfer machen.

  • Wechsle doch einfach die Prüforganisation, mein prüfender Ing. schaut nicht in den Auspuff.


    Nachdem du alle C-Driver ohne Hülsen wieder vom Hof jagst, hast du da überhaupt noch Kunden die cruisen?

    REX-Fahrradhilfsmotor, NSU-Cavallino , NSU-FOX, Vespa-Hoffmann , Horex-Regina, Horex-Imperator, längere Zeit nix., BMW R60/6 , BMW R1200C, BMW R25/3

  • Und ab jetzt überlasse ich das Feld für die Besserwisser.

    Scheint ja offensichtlich nur 'ne leere Versprechung zu sein - siehe dein Post eine gute halbe Stunde später. :wacko:

    Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen! (O.Wilde)



    MoNC 14986635li.png Member of Niederrhein-Cruiser

  • Jemand der behauptet der Zach-Auspuff sei nicht lauter als der C-Auspuff der hat es schon extrem mit den Ohren! :confused_face:

    Bist Du einsam und allein, sprüh Dich mit Kontaktspray ein.. :thumbs_up:


    Und immer oben bleiben! Felix, der mit der Rechtsschaltung, einer schwarzen hier u. nur noch einer silbernen Bj. 04, in California! :smiling_face: Sowie einer Honda GL650 Interstate

  • boxerdoc hat ja grundsätzlich Recht, wenn er schreibt, dass Manipulationen an der Auspuffanlage zum Erlöschen der Betriebserlaubniss führen.
    Im Gegensatz dazu steht, dass seit gut 20 Jahren sehr viele der Forumsmitglieder mit gekürzten oder ganz ohne Hülsen zur HU beim TÜV oder sonstwo vorfahren, ohne dass es jemals zu einer Beanstandung geführt hat.
    Mein Fazit: weitere Diskussion hierüber sinnlos....

    Viele Grüße Hans

  • boxerdoc hat ja grundsätzlich Recht, wenn er schreibt, dass Manipulationen an der Auspuffanlage zum Erlöschen der Betriebserlaubniss führen.
    Im Gegensatz dazu steht, dass seit gut 20 Jahren sehr viele der Forumsmitglieder mit gekürzten oder ganz ohne Hülsen zur HU beim TÜV oder sonstwo vorfahren, ohne dass es jemals zu einer Beanstandung geführt hat.
    Mein Fazit: weitere Diskussion hierüber sinnlos....


    Kommt halt auf den Prüfer an, ob er die einfache Manipulation der Hülsen kennt oder nicht. Bei mir hat die Dekra nicht in den Auspuff geschaut. Da unsere Motorräder selten sind, ist die Gefahr mit dieser kleinen Änderung bei TÜV oder gar Rennleitung aufzufallen wohl eher gering. Unterschied zwischen Theorie (verboten!) und Praxis (merkt eh jahrelang keiner).
    Selbst bei einem Unfall wird kaum jemand hinschauen. Das Erlöschen der BE allein führt nur zu Regress von max. 5000€ seitens der Versicherung, wenn der Unfall ursächlich durch die fehlenden/kurzen Hülsen ausgelöst wurde. Das ist schlichtweg rechtlich/technisch nicht darstellbar. Das erlöschen der BE allein hat natürlich Konsequenzen, es ergibt sich aber daraus nicht automatisch ein Regressanspruch der Versicherung. Der Gesetzgeber hat die Hürde bewusst höher gelegt und nur max. einen begrenzten Regressanspruch der Versicherung zugelassen, um die Unfallopfer zu schützen. Wenn jeder der seinen Auspuff manipuliert hat und ohne BE fährt automatisch ohne Haftpflichtversicherung rumfahren würde, wäre das für Unfallopfer dramatisch und für die Versicherungen eine willkommene Einladung nicht zu zahlen.



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  • So, nachdem ich gestern mit der C in die Arbeit gefahren bin hatte ich heute die GS genommen
    (als Teil der arbeitenden Bevölkerung bleibt mir nur der Arbeitsweg als kleiner Spaß):


    Gottseidank ist die GS "gesetzeskonform" .. da ist schließlich ein ZACH Auspuff drauf ... mit dem offiziellen "leisen" (Haha) dB Eater.
    .. und ich sag es jetzt mal wie es ist: Wenn man bei der GS am Kabel zieht brüllt das Teil los .. da kann ich verstehen wenn Leute von "Lärm" sprechen.
    Offiziell ist auch dieser Zach natürlich "legal" - auch wenn ich lieber nicht wissen will, welcher taube Prüfingenieur für den Auspuff jemals eine ABE erteilt hat.
    Dabei wurde mit Sicherheit jede mögliche "Toleranzgrenze" voll (wenn nicht darüber hin aus) ausgenützt.


    Wobei auch hier gilt: 90% des "Lärms" kommen nicht vom Auspuff oder Motorrad, sondern vom Fahrer - wie er damit umgeht. Selbst mit einem "lauten" Zach kann man noch sehr zurückhaltend und leise unterwegs sein.


    Wenn wir übrigens gerade beim Krümelkacken sind: Euch ist schon klar, dass eine ABE kein Freibrief ist um Teile zu montieren. Fast in jeder ABE seht, dass dieses Teil geprüft ist für eine Montage an einem unveränderten Fahrzeug. Also EIN Teil mit ABE montiert ist ok, sobald ein zweites mit ABE montiert wird muss man zum TÜV und beide eintragen lassen. Sonst ist auch hier .. wir wissen es schon .. die Zulassung erloschen :smiling_face:
    Gilt in der Theorie auch wenn beide Teil gar nichts miteinander zu tun haben (z.B. andere Lenker und Fußrasten oder ...).

    Gruß, Peter


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    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Mich wundert immer wieder, wie versucht wird, noch "legal" zu sein.


    Leute, wir sollten doch so rücksichtvoll sein, wie es uns "vom Wesen her" möglich ist. Aber nicht absichtlich "legal" lauter werden.
    Dass so mancher "vom Wesen her" dies anders sieht, ist mir schon klar.


    Zum Glück erkenne ich, dass ein leichtes Nachdenken stattfindet.


    Gruß
    Klaus.

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