Reifenbindung austragen lassen bei Cs mit deutscher Zulassung

  • Hallo,


    bei allen Cs mit deutscher Zulassung (also alle vor ca. 2001, nicht mit EU Zulasusng) läuft ja demnächst die "Gültigkeit" von Reifenfreigaben durch den Reifenhersteller aus (Link zu dem Theme siehe https://www.gs-forum.eu/thread…r-zulassung.203396/page-1 .. den ganzen Thread bis zum Ende lesen). Es müssten jeder neue Reifenmarke separat eingetragen werden (die von BMW damals aufgeführten Reifen sind ja allesamt nicht mehr lieferbar) - oder mal kann Probleme sowohl beim TÜV wi eauch der Rennleitung haben. Die andere Alternative ist es die Reifenbindung austragen zu lassen.


    Ich hab nun einen Termin dazu beim TÜV .. aber um der sicher aufkommenden Diskussion "warum eine generelle Austragung der Reifenbindung nicht möglich ist" vorzubeugen meine Frage:


    Hat einer von euch sich auf einer C mit deutscher Zulassung (und Serienbereifung, also nicht Sondergrößen) die Reifenbindung austragen lassen und könnte mir als "Argumentationshilfe" eine Kopie des Scheins zur Verfügung stellen?

    Gruß, Peter


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    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Hi Peter,

    ich weiß nicht ob Dir das was hilft. Bei meinem 98er Cruiser steht in der Zulassungsbescheinigung Teil1 lediglich die Reifengröße, sonst nichts.

    Auch im Teil 2 keine weitere Bemerkungen über die Reifen.

    Nur in meinem inzwischen ungültig gestempelten Fahrzeugbrief stehen eine Menge Reifen die ich montieren könnte.

    Somit ist die Reifenbindung beim Übertrag vom Fahrzeugbrief auf die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht erfolgt.

    Bei der HU hatte ich damit keine Probleme.


    Gruß

    Alfred

  • Hmm, kannst du einen Bild der Zulassungsbescheinigung 1 zukommen lassen.

    Bei mir steht (sowohl bei der C , BJ 2000 wie auch bei meiner R1100R, ebenfalls 2000) in der der Zulassungsbescheinigung 1 ein "Reifenfabrikatsbindung gem. Betreibserlaubnis beachten" bei Punkt 22. Und damit ist klar - nur die Reifen die BMW damal in der Betriebserlaubnis stehen hatte (ich glaub das waren die die Smarty drin stehen hatte .. lauter Reifen die es gar nicht mehr gibt).


    In der Zulassungsbescheinigung 2 steht jeweils nichts dazu - nur in dem (ungültig gestempelten) alten Fahrzeugbrief stehen jeweils genau die Reifen (also das, was bei Smarty auch in der Zulassungsbescheinigung 1 steht)


    Ich bin gespannt. Di hab ich einen Termin deshalb (erstmal für die R - ist dann §19 Einzelabnahme .. und ich bin gespannt was dabei raus kommt

    Gruß, Peter


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  • Hi Peter,

    Hier mein Fahrzeugschein, ziemlich jungfräulich

    20240803_094354.jpg

    Gruß

  • Ich bin gespannt, was 'rauskommt. Hätte gerne ausgeholfen, habe aber zwei 2004er Cs. Da taucht das Problem nicht auf. Und den Schein meiner gestohlenen 2000er suche ich jetzt mal.

    Viele Grüße


    Eberhard (EPH)

  • Hallo Eberhard,

    bist Du sicher, dass Du den Schein noch besitzt. Nach dem Diebstahl meiner C hat die Versicherung den Schein + Brief, sowie alle vorhandenen Schlüssel eingefordert.

    Beste Bikergrüße


    Ulli
    ___________________________________________


    Gott schuf die Zeit, von Eile hat er nichts gesagt !

  • Das stimmt, Ulli - alle Papiere sind bei der Versicherung und wurden bei Abmeldung entwertet. Aber ich habe selbstverständlich Kopien. :winking_face: Hier die alte Eintragung. Das dürfte Peter indes nicht helfen.

    KFZ-ScheinC2000.jpg

    Viele Grüße


    Eberhard (EPH)

  • Hallo,


    ob eine EG-Typengenehmigung vorliegt erkennst Du wohl an der Zeile K - ist die leer ist es eine deutsche Typgenehmigung.

    Sehr umfangreich wird auf das Thema in diesem Artikel des ADAC eingegangen::

    TO31763_epkaw3.pdf (adac.de)


    Tenor aber auch hier ... "Wenden Sie sich an die Stelle bei der Sie die HU durchführen lassen wollen, um die Frage zu klären, ob die von Ihnen gewählten Reifenmodelle auf Ihrem Motorrad gefahren werden dürfen". Denn laut Papierlage .. heisst es bei Cs mit deutsche Typgenehmigung.zukünftig jeden Reifentyp (der nicht damals schon in der Betiebsnserlaubnis stand) eintragen lassen. Die Freigaben der Reifenhersteller gelten nicht mehr.


    Und nun zu meiner Erfahrung mit (erstmal mit meiner 2000er) R beim TÜV hier vor Ort: Sehr kompetenter junger Mann, der die Reglung sehr gut kannte (auch mit den vor 2020 hergestellten Reifen). Austragen alleine darf er die Reifenbindung nicht, aber er trägt den neuen Reifen ohne "nur" ein und mit "und Nachf." (also nicht wie bei Grizzly ein "Nur Reifen xy", sondern "Reifen xy und Nachfolgemodelle") , dann kann er auch die Zeile "Reifenfabrikatsbindung .." streichen. Weil nach seiner Ansicht heisst das ja nicht,. dass man dann andere Reifen nicht fahren darf. "Mehr geht nicht" ... ich hab zugestimmt und ordentlich gelöhnt. Und ärgere mich jetzt, da es vermutlich wenn es bei einer Kontrolle ganzgenau zu geht auch nur zu vielen weiteren Diskussionen führen wird. Daher heute noch zu einem anderen TÜV hier gegangen um mich zu erkundigen. Der "nette" Herre da war echt stur (udn unsympatisch) "Austragen geht gar nicht, Sie müssen mit jedem neuen Reiifentyp kommen und den per Einzelabnahme eintragen lassen". "Sinn .. geht mich nichts an, so sind die Vorgaben.".


    Danke lieber Andi Scheuer, der Mist geht auch auf deine Amtszeit zurück .. und Dank an den ADAC, der sich offenbar aktuell mehr für "klimagerechte Mobilität und Radwegbau" einsetzt als für die Fahrer älterer Motorräder.


    Was mach ich nun mit der C .. schau ma mal.

    Ich hab heute erfahren, dass jemand den ich kenne jemand kennt, der bezüglich Reifenfabrikatsbindung und Einzelabnahme etwas realitätsnäher handelt.

    Gruß, Peter


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    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Servus Peter,

    bei mir war das Gleiche Beim Tüv mit den scheibenräder

    Neue reifen anderer Hersteller muß beim Tüv abgenomen werden :frowning_face:


    vor ein paar jahren wurden nur die Reifengröße eingetragen ohne probleme

    r1200c.de/wbb/forum/index.php?…&postID=355974#post355974

    hier mein Fahrzeugschein

    https://www.r1200c.de/wbb/index.php?attachment/17641-bmw-r1200c-fahrzeugschein-pdf/

    Grüße Hans

    Edited once, last by BikerJD ().

  • Ich hab heute erfahren, dass jemand den ich kenne jemand kennt, der bezüglich Reifenfabrikatsbindung und Einzelabnahme etwas realitätsnäher handelt.

    Ich kannte auch jemanden, jer jemanden kannte, der Eintragungen ohne Reifenfabrikatsbindungen per einmaliger Einzelabnahme gemacht hat, bei einer zwischen uns liegenden TÜV-Niederlassung. Deshalb hab ich auch die 200/130er Kombination eingetragen obwohl sprichwörtlich kein Blatt Papier dazwischenpasst. Leider ist der im Ruhestand. Da es zwischenzeitlich vom 200er Reifen nur noch ein einziges passendes Reifenmodell gibt, wollte ich mir letztes Jahr auch einen 180er eintragen lassen. Ergebnis: Keine Chance, auch wenn der viel besser passen würde.

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


    A Hercules E1 >>> Honda CY 50 >>> Kawasaki GPX 750 R Ninja >>> Yamaha XV 1100 Virago >>> BMW R 1100 R Roadster >>> Suzuki VS 1400 Intruder >>> Triumph 1200 Daytona >>> BMW R 1200 C Cruiser >>> Moto Guzzi V85 tt Ω

  • Bei meiner C mit Scheibenrädern konnte ich die Reifenfabrikatsbindung im Rahmen einer Einzelabnahme austragen lassen. Eingetragen ist jetzt nur noch die Bindung an eine Reifengröße und die Beachtung von Tragfähigkeit etc. . Und die Reifen vorn und hinten müssen vom gleichen Hersteller sein.

    Jeder Tag ohne zu cruisen ist ein verlorener Tag.

  • Bei mir ist keine Zeile K im Kfz.-Schein - aus 2001 - vorhanden.

    Habe letztes Jahr Bridgestone aufziehen lassen obwohl bei mir nur Fabrikatsbindung Metzeler eingetragen sind: Der TÜV

    hat nichts beanstandet zur normalen Vorführung

    Gruß aus der EXPO 2000 Stadt
    - bundy - mit der R1200 C "BieneMaja" :face_with_tongue:


    -- Wir haben zwar alle den gleichen Himmel aber nicht denselben Horizont --

  • Nur zur Info:

    Ich habe heute lange mit BMW wegen dem Problem telefoniert.


    Meine C BJ Anfang 2000 hat noch eine deutscher Betriebserlaubnis (keine EU-Typgenehmigung). Die EU-Typgenehmigung gab es erst für die (technische völlig unveränderte) C ab ca. Mitte 2000. Meine Hoffnung war, so etwas wie eine "Äquivalenzbescheinigung" oder Betätigung, dass meine C der mit EU-Typgenehmigung entspricht oder anderweitig eine Lösung zu bekommen.


    Kurzes Ergebnis nach langem, Telefonat: Keine Chance.


    BMW kann da nichts machen (noch nicht mal andere, "neue" Reifen bestätigen), schon gar keine neue COC oder EU-Typgenehmigung für meien C rausgeben oder ähnliches. Die Gesetzeslage ist eindeutig:

    Ab 1.1.2025 sind alle Motorräder, die eine Reifenbindung eingetragen und andere Reifen montiert haben (auch mit gleicher Größe und Reifenfreigabe durch den Reifenhersteller) mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs, wenn dieser Reifen nicht eingetragen wurde.

    Jeder (auch BMW) weiß, dass dies ein völliger Schwachsinn ist .. aber Dank Scheuer udn dem TÜV Nord ist das nun Gesetz.


    Einzige Hoffnung ist eine Einlenken der Politik. Der BVDM ist da aktiv .. man kann nur hoffen: (siehe Lösung für Reifenproblem in Sicht )


    PS.: Das oft genannte "Austragen der Reifenbindung" .. wenn jemand einen Gutachter findet der das noch macht - Gratulation. Ich bin bei den Gutachtern (die mir von anderen genannt wurden), weil diese das in der Vergangenheit wohl gemacht haben, abgeblitzt.

    Gruß, Peter


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  • Ich zitiere mal Herrn Philip Puls, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr in Bayern, TÜV Süd:

    "Bei Motorrädern mit ABE oder früher EG-Betriebserlaubnis, die noch eine Reifenfabrikatsbindung besitzen, kann geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, diese Bindung komplett zu streichen. Dies ist oft sinnvoller, als neue Reifentypen einzeln einzutragen"

    Quelle: Zeitschrift Motorrad 23/2024, Seite 116


    Motorrad schreibt dazu in o. g. Ausgabe auf Seite 114 ff., dass der TÜV vorschlägt, den Passus "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" gegen die Formulierung "Herstellerbescheinigung der Reifenkombination ist mitzuführen" zu tauschen. Dabei wird betont, das dies grundsätzlich alle Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, etc.) bescheinigen dürfen, aber in deren jeweiligem Ermessensspielraum liegt.


    Eine Nachfrage von Motorrad bei der Verkehrspolizei Stuttgart, wie es sich bei einer Kontrolle verhält, ergibt: "Grundsätzlich ist die Empfehlung der Prüforganisationen bekannt, welche die mögliche Streichung der Reifenbinung vorsieht. Wenn alle wichtigen Daten [...] übereinstimmen und die Freigängigkeit gegeben ist, dürften keine Probleme auftreten." Die nicht ganz klare Formulierung der Reifenhersteller, die teils von einem möglichen Erlöschen der Betriebserlaubnis sprechen, bieten im Einzelfall aber Raum für Missverständnisse. Hier gilt wie bei den Prüforganisationen, dass sich das neue Vorgehen in Sachen Reifenbindung bei älteren Motorrädern erst flächendeckend durchsetzen muss.


    Quelle: Motorrad 23/2024, Seiten 114-117

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


    A Hercules E1 >>> Honda CY 50 >>> Kawasaki GPX 750 R Ninja >>> Yamaha XV 1100 Virago >>> BMW R 1100 R Roadster >>> Suzuki VS 1400 Intruder >>> Triumph 1200 Daytona >>> BMW R 1200 C Cruiser >>> Moto Guzzi V85 tt Ω

    Edited once, last by Muina ().

  • Was bedeutet der Passus "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" eigentlich überhaupt???

    Ich hab mich ja schon gefreut, daß ich mit nem BJ 2003 und ner EU Zulassung da ganz raus bin, hab aber auch diesen kryptischen Satz im Schein (oder wie auch immer der heute heißt).

    Muß ich da irgendwie noch was mitführen? Oder bin ich jetzt mit jedem Reifen gesetzlos? Grins!


    Bin blond. Das macht es mir leider etwas schwieriger sowas zu verstehen.

  • Was bedeutet der Passus "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" eigentlich überhaupt???

    Ich hab mich ja schon gefreut, daß ich mit nem BJ 2003 und ner EU Zulassung da ganz raus bin, hab aber auch diesen kryptischen Satz im Schein (oder wie auch immer der heute heißt).

    Nein. Mit EU-Zulassung ist dieser Satz hinfällig, da nicht mit EU Recht vereinbar.

    Gruß, Peter


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    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Vielen Dank!

    also kann ich eigentlich jeden beliebigen Reifen in der vorgeschriebenen Größe dranmachen inklusive vorne und hinten unterschiedliche Fabrikate (auch wenn vielleicht nicht sooo sinnvoll)?


    Grüße Frank

  • Vielen Dank!

    also kann ich eigentlich jeden beliebigen Reifen in der vorgeschriebenen Größe dranmachen inklusive vorne und hinten unterschiedliche Fabrikate (auch wenn vielleicht nicht sooo sinnvoll)?


    Grüße Frank

    …mit EU-Zulassung ja.


    Info:

    bei EU-Zulassung gehört zu den Fahrzeugpapieren auch immer das CoC (sofern es vom Erstbesitzer nicht verschlampt wurde)

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