Reifenbindung austragen lassen bei Cs mit deutscher Zulassung

  • Das CoC ist die EwG Übereinstimmungsbescheinigung, oder?

    Die wurde 2003 ausgestellt und da stehen tatsächlich bestimmte Reifen drin. Ich wette bei den Nachvolgereifen ist jeweils mindestens ein Buchstabe anders. heul! Muß ich mich dann doch irgendwie daran halten, trotz EU Zulassung? Im alten entwertetem original Brief stehen jedenfalls noch die vorgeschriebenen Reifen drin. In den aktuell gültigen Zulassungsbescheinigung 1 und 2 nicht mehr. Anlaß zur Hoffnung?
    Bin ich froh, daß ich die Sozius Komfortsitzbank drauf habe. Dann kann ich meinen Fachanwalt für Verkehrsrecht immer mitführen. ++Grins!

  • Das CoC ist an dieser Stelle eigentlich nur von grundsätzlicher Bedeutung - damit bist du rechtlich im Status, dich nur an die Reifengröße und Reifenart halten zu müssen. Welcher Hersteller und mit welchem Profil ist unbedeutend. Aber wie schon oft diskutiert, sollte man sich (so halte ich es für mich) die Reifenunbenklichkeitsbescheinigung des entsprechenden Herstellers zu eigen machen. Schließlich sind Fahrten auf zwei Rädern noch mal was anderes als auf 3+x Rädern.

  • also kann ich eigentlich jeden beliebigen Reifen in der vorgeschriebenen Größe dranmachen inklusive vorne und hinten unterschiedliche Fabrikate

    …mit EU-Zulassung ja.

    Neben der korrekten Größe ist auch noch auf den richtigen Geschwindigkeitsindex und korrekten Traglastindex zu achten. Weiterhin müssen es von der Bauart her gleiche Reifen sein, z. B. vorne ein Radial- und hinten ein Diagonalreifen sind soweit ich weiß nicht zulässig (zumindest aber nicht empfehlenswert).

    Bikergruß
    Da Sepp


    Flossing - do bin i dahoam :smiling_face_with_heart_eyes:


    A Hercules E1 >>> Honda CY 50 >>> Kawasaki GPX 750 R Ninja >>> Yamaha XV 1100 Virago >>> BMW R 1100 R Roadster >>> Suzuki VS 1400 Intruder >>> Triumph 1200 Daytona >>> BMW R 1200 C Cruiser >>> Moto Guzzi V85 tt Ω

  • Neben der korrekten Größe ist auch noch auf den richtigen Geschwindigkeitsindex und korrekten Traglastindex zu achten. Weiterhin müssen es von der Bauart her gleiche Reifen sein, z. B. vorne ein Radial- und hinten ein Diagonalreifen sind soweit ich weiß nicht zulässig (zumindest aber nicht empfehlenswert).

    Es gab eine Gesetztesänderung des Verkehrsministeriums. Reifen Typ R (Radial) bzw. Typ B (Gürtel) dürfen gemischt montiert werden. Allerdings müssen alle anderen Größenbezeichnungen stimmen.


    IMG_5556.jpg

  • Neben der korrekten Größe ist auch noch auf den richtigen Geschwindigkeitsindex und korrekten Traglastindex zu achten. Weiterhin müssen es von der Bauart her gleiche Reifen sein, z. B. vorne ein Radial- und hinten ein Diagonalreifen sind soweit ich weiß nicht zulässig (zumindest aber nicht empfehlenswert).

    Genauso habe ich es mir eintragen lassen. Reifen eines Herstellers, Größenvorgaben, passende Profile hinten und vorn, Traglastindex und Gescheindigkeitsindex.

    Jeder Tag ohne zu cruisen ist ein verlorener Tag.

  • Sehr interessantes Interview von Motorrad mit Philip Puls (Leiter Technische Prüfstelle für den Kfz-Verkehr in Bayern).

    Und seien Aussage da ist eindeutig - eine komplette Austragung der Reifenbindung ist möglich (udn nicht nur das Eintragen denau eines montierten reifens wie die meisten TÜV Stellen behaupten):


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    (ab 13:00 kommt der für unsere Cs mit deutscher Typgenehmigung interessante Teil, ab 16:58 sagt er, dass eine Austragung der Reifenbindung als Option möglich ist)

    Gruß, Peter


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    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Sehr interessantes Interview von Motorrad mit Philip Puls (Leiter Technische Prüfstelle für den Kfz-Verkehr in Bayern).

    Das ist genau das Interview, aus dem ich vor knapp zwei Wochen hier: Motorrad-Interview mit Philip Puls zitiert habe.

    Bikergruß
    Da Sepp


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  • Sehr interessantes Interview von Motorrad mit Philip Puls (Leiter Technische Prüfstelle für den Kfz-Verkehr in Bayern).

    Und seien Aussage da ist eindeutig - eine komplette Austragung der Reifenbindung ist möglich (udn nicht nur das Eintragen denau eines montierten reifens wie die meisten TÜV Stellen behaupten):


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    (ab 13:00 kommt der für unsere Cs mit deutscher Typgenehmigung interessante Teil, ab 16:58 sagt er, dass eine Austragung der Reifenbindung als Option möglich ist)

    Ich hatte ja meinem TÜV Püfer vom August (da war ich mit der 1100R und habe nur genau einen Reifen eingetragen, aber die Reifenbindung nicht ausgetragen bekommen) angemailt und ihm auf die Aussagen von Herrn Philip Puls (TÜV) hingewiesen.


    Der TÜV Prüfer hatte sich dann gemeldet und sich sehr freundlich entschuldigt. Im August (als ich bei ihm war) war die Info zu den geänderten Vorgaben noch nicht von der TÜV Zentrale an die Prüfstellen verteilt (die bekam er wohl erst am 16 September), daher konnte er im August nur einen anderen Reifen eintragen, aber die Reifenbindung nicht löschen. Mit der neuen Vorgabe darf er das nun. Er hat angeboten, dass er mir - wenn ich nochmals vorbeikomme damit er messen kann - die Reifenbindung (ohne weitere Kosten) austrägt. Das hab ich nun gemacht .. und die Sache ist für die R nun erledigt. Sollte sich nicht gesetzlich noch was ändern, muss ich halt im Frühjahr in den ca. 130€ teuren sauren Apfel beissen und die Reifenbindung auch bei der C austragen lassen.

    Gruß, Peter


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  • Das hab ich auch grad gelesen. Also einmalig zum TÜV und dann Papiere ändern lassen. Dann sollte man die leidige Reifenfabrikatsbindung los sein.

    Bikergruß
    Da Sepp


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